Wenn ich mit 15Jahren meine Lehrzeit zum Beruf schon angefangen habe. Zählt das zu den Beitragsjahren?

2 Antworten

Zu den Beitragszeiten zählen laut Rentenversicherung:




"Zeiten Ihrer beruflichen Ausbildung



Ihr Bundesfreiwilligendienst (früher auch Wehr- und Zivildienst)

Ihre Zeiten der Kindererziehung und Pflege eines Familienmitglieds (mindestens 14 Stundenunentgeltlich pro Woche). 

Diese Zeiten werden im übrigen bei uns nicht automatisch erfasst. 

Deshalb sind wir auf Ihre Information angewiesen.Zeiten, in denen Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen haben.

Freiwillige Beiträge und Zeiten, für die Sie nachträglich Geld eingezahlt haben."

Die Antwort von  Primus ist richtig, aber du mußt das überprüfen.

Mein Lehrmeister hat für mich z. B. erst im 2. Lehrjahr bei der RV Beiträge gezahlt.

Hast du noch keine Aufstellung von der RV über deine Beitragszeiten bekommen ?