Wenn ich eine Sicherungsvereinbarung unterschreibe, hafte ich dann mit meiner Haushälfte?

2 Antworten

bommelchen:

Auf der Grundlage des notariell beurkundeten Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsunterwerfung und Grundschuldbestellung  in Verbindung mit dem Darlehensvertrag und dem erweiterten 

Sicherungsvertrag

(auch Sicherungsabrede,  Zweckbestimmungserklärung oder Zweckerklärung genannt) haften  a l l e  (Mit-)Eigentümer gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen i.d.R. für alle Forderungen  des Gläubigers. Damit sind alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen gemeint.

Empfehlung: Lass dir vom Notar den Umfang der Haftung erläutern. Bei einer begrenzten einfachen Sicherungsabrede (eher selten) beschränkt sich die Haftung auf eine bestimmte Forderung, z.B. das Baudarlehen.

Die Frage hätte man etwas ausführlicher gestalten können. So kann man nur sagen: Sinn und Zweck einer Sicherungsvereinbarung ist, daß jemand sich damit absichert. Dann haftet man mit seinen gesamten Vermögen.