Weniger zahlen wenn Handwerker Arbeiten nicht rechtzeitig fertig bekommen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das müßte klar abgemacht sein, auch mit der Folge einer eventuellen Kürzung.

Also die Aussage: "wir werden wohl Ende des Monats fertig sein." berechtigt nciht zur Kürzung.

Es müßte eher gelautet haben: "Sie müssen bis Ende des Monats fertig sein, damit die Wohnung am dem folgenden 1. vermietbar ist."

Ich würde sagen, dass man einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Denn es gehen ja möglicherweise Mieteinnahmen verloren für September wenn die Wohnung nicht rechtzeitig fertig ist. Haben deine Schwiegererltern denn vorher irgendwo festgehalten, dass die Arbeiten auch wirklich bis Ende August fertig sein sollen? Dann hätte man ja zumindest was in der Hand.