Als Warensendung können Sie Waren, Proben oder Muster versenden. Zusätzlich können Sie Lieferscheine, Rechnungen und Zahlungsverkehrsvordrucke beilegen. Briefliche Mitteilungen sind jedoch nicht zulässig.http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016009_901

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Ich würde sagen, dass man einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Denn es gehen ja möglicherweise Mieteinnahmen verloren für September wenn die Wohnung nicht rechtzeitig fertig ist. Haben deine Schwiegererltern denn vorher irgendwo festgehalten, dass die Arbeiten auch wirklich bis Ende August fertig sein sollen? Dann hätte man ja zumindest was in der Hand.

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