Ist es üblich, von Handwerkern am Bau eine Erfüllungs- bzw. Durchführungsbürgschaft zu fordern?
Ein Bekannter ist beim Hausbau ziemlich auf die Nase gefallen, da Handwerker nicht ordentlich gearbeitet haben. Ich habe nun erfahren, dass es möglich ist, sich von Hanfwerkern sogenannte Erfüllungs- und Durchführungsbürgschaften geben zu lassen. eine Bank bürgt dann dafür, dass die Arbeiten vollständig und mängelfrei ausgeführt werden. Ist das üblich? Kommen da Mehrkosten auf den Bauherren zu?
1 Antwort
Hallo,
für die mangelfreie Ablieferung der Gewerke gibt es die Leistungsphase 8.Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung der Architekten und Bauingenieure.
D.h. es gibt das Geld erst dann, wenn auch das Gewerk mangelfrei übergeben wurde. Darüber hinaus können nach VOB noch 5% Sicherheitseinbehalt über 5 Jahre gemacht werden.
Somit ist der Bauherr auf der sicheren Seite und nicht der Bauunternehmer.