Rückzahlung der Eigenheimsparzulage für Kinder

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Das Ding heißt Kinderzulage.

Die Kinderzulage wird nur gezahlt, solange auch Kinder entsprechend dem Einkommensteuergesetz vorhanden sind.

Wenn ein Kind wegfällt, macht das Finanzamt ab dem Jahr des Wegfalls eine Neufestsetzung.

Da die Eigenheimzulage im März ausgezahlt wird, die Steuererklärung für das gleiche Jahr jedoch meist erst später bearbeitet wird, fällt das weggefallene Kind erst später auf, und daher gibt's dann eine Rückzahlung.

Ganz einfach.

Der Finanzamt verlangt aber jetzt die Rückzahlung für 2008-2010. Also sprich, sie haben die ganzen Jahre bezahlt und erst nach 3 Jahren fordern sie uns zu Rückzahlung auf? Hätten sie das nicht schon eher machen sollen oder haben sie das Recht die Rückzahlung auch nach 3 Jahren zurückzufordern??