Wegeunfall: an der Straße beim Bäcker gehalten und gestürzt, zahlt die Unfallversicherung?
Liegt eine Wegeunfall vor: Eine Freundin von mir hat auf ihrem Weg zur Arbeit an der Straße beim Bäcker angehalten, hat sich eine Breze gekauft und ist dann gestürzt, zahlt die Unfallversicherung - oder wie ist die Lage?
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"Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit etwas einkaufen und sich dabei verletzen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht verwarf die Ansprüche einer Gärtnerin, die morgens vor Beginn der Fahrt mit dem Auto zur Arbeit noch schnell beim Metzger gegenüber ihrer Wohnung einen Snack für die Mittagspause gekauft hatte (Az. B 2 U 15/07 R). Als sie zu ihrem Auto gehen wollte, rutschte sie auf dem eisglatten Hof der Metzgerei aus und brach sich ein Bein."
gefunden in Finanztest, Heft 3/2009, Seite 64.