WBS-Mietvertrag ohne Anmeldung?

4 Antworten

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt hat eigentlich nichts bzw. nur indirekt mit dem Mietvertrag zu tun.

Sollte Deine Frau dich verlassen und zieht deshalb aus, wird sie, wenn sie schlau ist, den Mietvertrag kündigen. Das wird dann eher Dein Problem sein, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, dir einen Mietvertrag zu geben.

Der kann sich auch einen neuen Mieter mit einer höheren Miete suchen.

Ist denn Deine Schufa sauber, kannst Du dir die Miete leisten?!?!


Da sind ja mehrere Ebenen angesprochen.

1. Der Wohnberechtigungsschein wird zum Mietbeginn verlangt. Danach werden die Voraussetzungen des Mieters/Einkommen nicht mehr geprüft, es gibt überwiegend keine Fehlbelegungsabgabe mehr.

Inwieweit die Behörde regelmässig prüft, ob geförderter Wohnraum innerhalb der Bindungsfrist nicht anderweitig an Unberechtigte vermietet wurde, z.B. über die Meldedaten, ist mir nicht bekannt. Wäre aber vorstellbar.

2. Ein Mietvertrag enthält normalerweise keine Klausel darüber, dass der Mieter dort auch wohnen und angemeldet sein muss. Insofern wäre die Anmeldung der Frau irrelevant, der Mietvertrag unberührt.

3. Ein Mieter darf Ehepartner/Lebenspartner mit in die Wohnung aufnehmen und braucht dafür keine Genehmigung des Vermieters. Ob das auch dann gilt, wenn die Ehefrau auszieht und dies durch die Abmeldung dokumentiert, dazu müsste man noch googeln.

Hallo,

wirst du im Mietvertrag ebenfalls als wohnberechtigte Person geführt, sollte dies kein Problem darstellen.

Ändere den Mietvertrag und lass dich als Hauptmieter eintragen, somit wärst du auf der sicheren Seite !

(ist es denn notwendig, sich zwischenzeitlich abzumelden ?)


Kommt drauf an, ob Dein Status allein zu Miete dieser Wohnung reicht.

Warum meldet Deine Frau sich denn ab? Ist es zwingend notwendig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung