Waschsalon im Wohngebiet?

4 Antworten

Wie kommst Du denn darauf, dass die Nachbarin einen Waschsalon betreibt.

Ohne Beweise wäre ich mit solchen Aussagen sehr vorsichtig, sonst hagelt es ggfls. Anzeigen.

Und solltest Du damit Recht haben, dann melde dieses einfach der Ordnungsbehörde, dann wird die sich darum kümmern.

Die Nutzung von Waschmaschine und Trockner kann man nicht beschränken. Vorgehen könnte man nur, wenn die Störung während den Ruhezeiten (22-6 Uhr) erfolgt.

Da man dagegen also nichts machen kann, bliebe letztlich nur ein Umzug. Irgendwas stört aber eh immer und überall...

Irfania 
Fragesteller
 26.02.2024, 14:25

Aber wir sind eine Eigentümergemeinschaft und das heisst ja, dass jegliches Gewerbe nicht gestattet ist. Also auch kein Waschsalon, das ist untersagt, man kann nur Homeoffice machen, da das keinen stört.

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UndertakerOWL  26.02.2024, 14:48
@Irfania

Und das es ein Waschsalon ist, kannst du beweisen? Man müsste dann ja Kunden kommen und gehen sehen. Ist das so?

Ist das nicht der Fall und die Nachbarin wäscht einfach, weil es ihr gefällt, kannst du dagegen nichts tun.

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in meiner Stadt kann man online ggü dem örtlichen Bürgerbüro...vertretungen des Rathauses...einen Bericht schreiben nebst Bildern etcetc

was anderes kann man da nicht machen.... somit wird das dann vom Bürgerbüro weitergegeben ans Ordnungsamt...und vielleicht werden die da klingeln...

das andere kannst du nicht beweisen... deine vermutung Waschsalon etcetc wäre ich ganz vorsichtig.... das kann als üble Nachrede angezeigt werden...

und waschen ist nicht verboten, du könntest auf der Rathausseite gucken, ob waschen nachts dort erlaubt ist...oder beim Bürgeramt/ Ordnungsamt nachfragen...

letztlich bleibt dir nur Ohropax oder Wohnung wechseln...

Du hast keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, denn auch bei einer gewerblichen Nutzung bist Du in der Pflicht, dies nachzuweisen. Dies ist jedoch anders, wenn dies in der Nachtruhe geschieht, aber auch das wird schwierig, denn Du mußt nachweisen, daß Dein Kontrahent nur nachts waschen kann.

Irfania 
Fragesteller
 26.02.2024, 14:12

Das stimmt so nicht, während der Nachtruhe darf auch eine Privatperson nicht waschen, es heisst ja Nachtruhe.

Ich werde es der Hausverwaltung melden, denn so habe ich den ganzen Tag das Brummen der Geräte.

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berlina76  26.02.2024, 16:59
@Irfania

Tatsächlich darf man auch in den Ruhezeiten Waschen, wenn die Waschmaschine entsprechend leise ist und die Nachbarn nicht belästigt.

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Snooopy155  26.02.2024, 21:14
@Irfania

Das stimmt so leider nicht mehr, denn Gerichte urteilen mittlerweile auch so, daß die Nachtruhe nicht mehr eingehalten werden muß, wenn der Beklagte keine andere Möglichkeit mehr hat, seine Wäsche zu waschen. Dieser Beweis ist dann auch vorzubringen.

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