muss der ehepartner bei einer erbengemeinschaft unterschreiben?

1 Antwort

Nein, es erbt immer eine Person in der Regel. Keine Ehepartner als solche.

Also erbt immer der Mann oder die Frau, egal ob verheiratet oder nicht.

Also muss nur der Erbe unterschreiben, nicht dessen Ehepartner. Es sei denn im Testament steht es erben die Eheleute. Dann würden beide erben zu 50%.