Zwei Teilzeitjobs?

1 Antwort

Hallo,

den ersten Job kannst du als Hauptjob belassen.

Wenn du im zweiten Job nicht mehr als 450 Euro verdienst, unterliegt dieser Minijob einer Pauschalbesteuerung, bei dem gar keine Steuern anfallen. Es bleiben dir hier 450,-€ ‼️

unterliegt dieser Minijob einer Pauschalbesteuerung, bei dem gar keine Steuern anfallen.

Darf ich korrigieren?

....bei dem der Arbeitgeber alle Abgaben zusätzlich zum Lohn pauschal trägt.

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@wfwbinder

Korrekt - du darfst, selbstverständlich ‼️ jetzt wo ich's noch einmal lese...... 😉

🙈 " für dich " gar keine...... ginge evtl. auch noch 🙏

DANKE nach Bln. ‼️🙋

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Danke! Der zweite Job ist aber kein Minijob. Ich habe ausgerechnet, dass ich dort Brutto 1900 verdiene.

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