Steuererklärung-Anlage Kind-geschiedener Vater zahlt Unterhalt-§32

1 Antwort

Kindergeld: hier trägst Du das hälftige Kindergeld ein. Die andere Hälfte steht dem Kindesvater zu, der das ja vom Unterhalt abzieht.

Der von Dir angesprochene Betrag ist der BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern). Den kannst Du beantragen, wenn das Kind beim Kindesvater nicht gemeldet ist und zu plausibilisieren ist, daß das Kind nicht von beiden Eltern praktisch gleichermaßen betreut wird.