Warum ist ein Mitgliedsbeitrag im gemeinnützigen Verein kein Rechtsgeschäft?

1 Antwort

Der Unterschied sollte Dir klar werden, wenn Du Dich fragst, ob ein Nichtmitglied durch zahlung einer Summe, entsprechend dem Mitgliedsbeitrag, die Einrichtungen des Vereins nutzen darf.

Du stellst einen falschen Kausalzusammenhang her.

Man ist Mitglied im Verein. Als solches zahlt man den Mitgliedsbeitrag.

Die Eigenschaft Vereinsmitglied zu sein, eröffnet die Möglichkeiten die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.

Der satzungsmäßige Beitrag löst keinen Leistungstausch aus. 

achso. d.h. Ich kriege für den Beitrag nicht eine Leistung (nutzungsüberlassung) sondern eine Zugehörigkeit und mit der kann man die Vereinsanlage dann benutzen. Stimmt da so?

Desweiterem noch eine Frage. Darf der Verein sagen, als Mitgliedsbeitrag fallen 100 Euro/Jahr an oder 50 Euro/Jahr und eine vermittelte Sponsorleistung von 50 €/Euro. Oder könnte das einem Geschäft mit der notwendigen Umsatzsteuer entsprechen.?

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@msperl

Willst Du unbedingt eine steuerpflichtige Zahlung bekommen? Eventuell wegen des Vorsteuerabzugs für die Einrichtungen?

Dann muss man mit anderen Modellen arbeiten. So wie z. B. Golfanlagen.

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