Wann muss ich die Vorabpauschale für 2023 zahlen?

1 Antwort

Wer das gesagt hat, hatte keine Ahnung.

Die ermittelten Werte für 2023 trägst du in die Anlage KAP-INV der Steuererklärung 2023 ein.

Bei Inlandsdepots war der Steuerbetrag direkt Anfang 2024 fällig.


Manuel137 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 21:42

Ich habe auch ein Inlandskonto, bei dem der geschuldete Betrag automatisch berechnet wurde. Aber ich hatte für das einen Steuerfreibetrag von 1000 Euro. Sollte ich den automatisch berechneten Betrag auf der Anlage KAP erwähnen, auch wenn er steuerfrei war? 

Vielen Dank!

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UndertakerOWL  10.06.2024, 21:55
@Manuel137

Sorry ich muss mich korrigieren. Habe das grad nochmal nachgelesen, da ich mir nachträglich unsicher war.

Für thesaurierende Fonds ermittelt die depotführende Stelle eine Vorabpauschale, die am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen gilt, d.h. erst im Folgejahr zu versteuern ist.

Die Vorabpauschale fließt also erst im Folgejahr zu. Da das Zuflussprinzip gilt, ist sie für die Steuererklärung 2024 zu berücksichtigen.

Die Daten der inländischen Broker würde ich immer so erfassen wie in der Steuerbescheinigung angegeben, denn genau so werden sie auch übermittelt.

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Manuel137 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 22:18
@UndertakerOWL

Kein Problem, ich war auch verwirrt. Ich sollte also die Beträge für beide Makler (inländisch und ausländisch) in der Steuererklärung für 2024 angeben, richtig?

Ich glaube für den inländischen Makler muss ich die Anlage KAP ausfüllen und für den ausländischen die Anlage KAP-INV. Wissen Sie, ob das richtig ist?

Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine Fragen zu beantworten!

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