Ist eine herkömmliche Bank sicherer als eine Online Bank (z.B. Flatex) in Bezug auf Hackerangriffe?

Nein

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Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Dienstverhältnisses ist in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird. Die steuerrechtliche Anerkennung des Vereinbarten setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.

Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die EPP zu erhalten (z. B. „Gefälligkeitsverhältnis“), besteht kein Anspruch auf die EPP.

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Belege dafür sind keine Vorhanden, müssen diese mit eingereicht werden oder reicht es, den Kontostand der UG anzugeben?

Wie bitte? Es sind keine Belege für die Ausgaben der UG vorhanden?

Dann sollte man besser hoffen, dass das Finanzamt die nicht anfordert, sonst wird ganz schnell die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung angezweifelt und die Steuern werden geschätzt.

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Ein Strafverfahren

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Du bist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen. Danach einfach sagen „Nö, doch nicht“ ist nicht.

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Mir wurde gar nicht bescheid gegeben dass es darüber läuft

Das wurde es mit Sicherheit.
Man muss Verträge eben lesen bevor man sie unterschreibt.

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Die Staatsanwaltschaft telefoniert nicht mit Beschuldigten. Und bei so einfachen Straftaten wie Betrug ist sie im Ermittlungsverfahren kaum tätig, die lässt die Polizei die Ermittlungen erledigen und schaut am Ende nur drüber. Insofern schließe ich mich den anderen Antwortenden an: Jemand will dich veralbern.

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mein ING Konto wurde gekündigt

Nö.
Jedenfalls nicht nach dem Text.

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Kann Friseurin, die allein im Laden ohne Kunden ist, einen Kunden 45 Min. warten lassen, weil sie so lange Pause machen will?

Scheinbar schon

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Wenn du eine Bank findest die bereit ist dir ein Konto zu eröffnen…

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Inkasso verlangt Geld ohne vorherige Rechnung?

Ich habe im Januar etwas für 14,99 bei H&M gekauft. Leider konnte es nicht von meinem Konto abgezogen werden, daher wurde es zurückgebucht. Einen Monat später wurde es nochmal versucht aber mit 17,95, was auch nicht funktioniert hat. Ich war nicht im Wissen, dass die erste Abbuchung nicht funktioniert hat.

Nun habe ich Ende Mai direkt einen Inkassoauftrag bekommen, ohne vorher eine Rechnung von H&M zu erhalten, um den Betrag zu begleichen. Weil ich nicht wusste, von welchem Einkauf aus dieser Auftrag ausgeht, habe ich mich über ein Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort bekommen.

Nun kam die zweite Mahnung, und ich habe dort angerufen.

Dort wurde mir gesagt, dass ich eine Rechnung erhalten habe, aber damit meinte man nur die erste Rechnung für die Inkassogebühren, nicht eine Rechnung für den vorherigen Preis.

Ich weiß nicht, ob H&M überhaupt dazu verpflichtet ist, mir eine Rechnung bzw. eine Mahnung zu schicken oder mir die Möglichkeit zu geben, den Betrag selbst zu überweisen wenn ein Lastschriftverfahren nicht funktioniert, deswegen frage ich lieber hier nach.

Meiner Meinung nach wäre das nur angebracht, aber es kann ja sein, dass es rechtlich/gesetzlich anders aussieht.

Bin ich denn dazu verpflichtet die kompletten Inkassogebühren zu zahlen, wenn davor (wenn es rechtlich/gesetzlich nötig ist) keine Mahnung oder Rechnung vom H&M kam? Und wie würdet ihr hier vor gehen? Es einfach bezahlen?

Ich habe mich nämlich vor Erhalt der zweiten Mahnung, quasi direkt nachdem ich die erste Rechnung gekriegt habe, per Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, aber ja keine Antwort zurück bekommen. Mir wurde am Telefon gesagt, es seien keine Daten vorhanden, dass ich mich mit denen in Kontakt gesetzt hätte. Ist das jetzt meine Schuld? Ich weiß wirklich nicht wie ich hier vorgehen muss, ich möchte nichts bezahlen was ich eigentlich nicht müsste, will das Ganze aber auch nicht unnötig in die Länge ziehen und am Ende noch mehr bezahlen als eigentlich.

Kommentare dazu, dass ich Geld auf meinem Konto haben soll wenn ich etwas kaufe, möchte ich und brauche ich auch nicht.

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Ich weiß nicht, ob H&M überhaupt dazu verpflichtet ist, mir eine Rechnung bzw. eine Mahnung zu schicken oder mir die Möglichkeit zu geben, den Betrag selbst zu überweisen wenn ein Lastschriftverfahren nicht funktioniert

Nein, sind sie nicht. Mit einer fehlgeschlagenen Lastschrift tritt sofort Verzug ein.

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Eine verdreifachung ist schon ungewöhnlich, aber ohne den genauen Sachverhalt zu kennen unmöglich zu sagen.

sollte ich Anklage erheben???

Ohne dir zu nahe treten zu wollen - bist du sicher, dass du in der Lage bist selbst Klage einzureichen?

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Gehts hier um die Miete oder Betriebskosten? Was für eine Vereinbarung bzgl. der Betriebskosten hat man?

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Idealerweise hat man genug Geld auf dem Konto um sowohl den Einkauf als auch die Kontoführungsgebühr zu zahlen.

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