Verrechnungskonto nach Aktienkauf im Minus? Geht das?

4 Antworten

Wenn das Verrechnungskonto ein Girokonto ist, muss eine separate Überziehung nicht vereinbart sein, wenn diese offensichtlich von der ING geduldet wird. Durch Abgabe eines verbindlichen Kaufauftrags hast Du mit den Risiken einer unlimitierten Order diesen Auftrag korrekt abgegeben und er wurde ausgeführt. Die Buying Power ist nur eine Risikobegrenzung auf Basis von Schätzungen, nicht jedoch verbindlich.

Das gilt - in gewissen Grenzen - auch für das Extrakonto als Verrechnungskonto. Es wird jedoch erwartet, dass dieser Minussaldo dann ausgeglichen wird.

Daher ist dieser Trade kein Mistrade und kann daher bei der Handelsüberwachung der entsprechenden Börse nicht reklamiert werden. Die Börse kennt Deine Buying Power nicht, sondern handelt auf einen verbindlichen Auftrag hin.

Die BaFin wird hier auch nichts ausrichten, da alle Beteiligten (Dich wahrscheinlich ausgeschlossen) korrekt und mit gebotener Sorgfalt gehandelt haben.

Generell sollte Dir klar sein, dass Aktien (auch sehr liquide Positionen) NIEMALS mit unlimitierten Orders gehandelt werden sollten.

Du kannst beim Aktienhandel so viel verlieren, wie Du einsetzt, jedoch zuzüglich der Transaktionskosten. Allerdings kannst Du derzeit nicht von einem Verlust reden, da Du bisher ja nur einen Kauf ausgeführt bekommen hast. Der Verkauf fehlt. Du hast den Gegenwert des Kaufs im Depot eingebucht bekommen. Wo soll hier ein reklamierbares Problem bei ING oder der beteiligten Börse bestehen?

Das wesentliche Problem scheint hier Dein Kenntnis- und Erfahrungsstand zu sein.

Um welchen Minusbetrag geht es denn?

Deinen Fehler trickreich der Bank zuzurechnen, wird nicht funktionieren.

Ob die Bank Dir auf Deinem Verrechnungskonto großzügigerweise einen kurzfristigen Lombardkredit (so heißt der Dispo auf dem Verrechnungskonto) genehmigt, damit Dein Kauf ausgeführt werden kann, liegt in ihrer eigenen Entscheidung und ihrem eigenen Risiko. Du wirst ihr diese Großzügigkeit nicht vorwerfen können, nur weil Du in diesem Fall das Geschäft gerne nicht bzw. rückgängig gemacht hättest.

Auch bei einem normalen Dispo ist das zulässig und es bleibt Entscheidung der Bank, Abbuchungen über den eingeräumten Rahmen zuzulassen. Dann kann man auch nicht sagen, Pech gehabt, das zahle ich jetzt nicht zurück.

Wäre ein Kauf unter anderen Voraussetzungen wegen fehlender €100 auf Deinem Verrechnungskonto gegen Deinen Willen nicht ausgeführt worden, hättest Du Dich über die Kleinlichkeit der Bank beschwert.

Man kann sich nicht die Rosinen herauspicken. Es ist immer zu empfehlen, ausreichendes Grundwissen zu haben, wenn man sich mit dem Kauf/Verkauf von Aktien befasst. Dass man niemals eine unlimitierte Order erteilt gehört dazu.

Aber tröste Dich, viele andere (auch ich selbst) haben dieses Wissen durch ihre erste (und damit hoffentlich einzige) unlimitierte Order "kostenpflichtig" erworben.

Geddon 
Fragesteller
 03.11.2021, 15:59

Ok, die Hoffnung (auf die BaFin) oder das die Aktie vielleicht noch episch wird, besteht ja noch.

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Zappzappzapp  03.11.2021, 16:16
@Geddon

Auf die BaFin solltest Du nicht hoffen, das wird nix, aber viel Erfolg mit der Aktie.

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Du hast doch einen Kaufauftrag erteilt der die Summe abdeckt. Damit hast du aus meiner Sicht eine eindeutige Anweisung an die Bank gegeben. Dass die Bank auch ohne Vereinbarung für einen Dispo überzieht ist üblich und solange du nicht unter 18 bist meiner Meinung nach auch nicht verboten. Wie schon geschrieben hast du selbst ja genau diesen Auftrag an die Bank erteilte.

Anders sieht die Lage vermutlich aus wenn die Bank den Fehler hätte erkennen können/müssen. Also es macht sicher einen Unterschied ob du um ein paar Euro überziehst, oder ob du 360.000€ eine Berkshire Hathaway Aktie kaufen möchtest und aus Versehen 360.000 Stück eingetragen hast.

Geddon 
Fragesteller
 03.11.2021, 14:44

Danke für deine Antwort.

Ja, klar Kaufvertrag, aber doch nur mit der dem verfügbaren buyingpower. Eine Überschreitung sehe ich als nicht zulässig an.

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Amado  03.11.2021, 14:50
@Geddon

Wo steht diese Begrenzung? In der Order? In den AGB?

Wenn man möchte dass eine Summe nicht überschritten wird sollte man ein Limit setzen, dafür gibt es dieses Instrument. Hier liegt, sorry to say, nur Unfähigkeit des Users vor.

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Geddon 
Fragesteller
 03.11.2021, 15:18
@Amado

Mit dem Limit hast dir recht, das war klar mein Fehler. Hier war Gier im Spiel ;-).

Mir war aber nicht bewusst das ein Verrechnungskonto ins Minus gehen kann. Bei dem Konto habe ich ja auch kein Dispositionskredit eintragen lassen.

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Die Bank kann jederzeit im eigenen Ermessen eine Überziehung dulden und im Grunde hat Sie das Depot auch als Sicherheit, da meist in den AGBs ein Pfandrecht aufgeführt ist, somit hält sich das Risiko für die Bank in Grenzen und kann gemäß der Beleihungswerte der Positionen durchaus ein Minus auf dem Konto zulassen, denn schließlich hat sie nach Deinem Willen gehandelt.

Mehr verlieren als Du eingesetzt hast kannst Du nicht, außer Gebühren und Soll-Zinsen, denn Du hast den Gegenwert ja als Aktien im Depot eingebucht bekommen.

Der Fehler liegt also eindeutig bei Dir und da wird die BaFin auch nichts machen könne und auch nicht machen wollen.

ich rate dazu, das Konto so schnell wie möglich auszugleichen, denn die Überziehungszinsen sind meistens recht heftig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung