Unfall von der Berufsschule auf dem Weg nach Hause

4 Antworten

Kann ich beim Arbeitgeber mir die Reperaturkosten erstatten lassen

Originelle Idee, nur leider sehe ich keinerlei gesetzliche Grundlage dafür. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Du Dir auch noch die Folge eines von Dir selber begangenen Fahrfehlers vergolden lassen willst. Und im übrigen fährst Du nicht im Interesse Deines Arbeitgebers zur Berufsschule. Dem kann es schnurzpiepegal sein sein, ob Du Deine Ausbildung schaffst. Es ist Dein Interesse und deshalb mußt Du auch zahlen.

Und im übrigen fährst Du nicht im Interesse Deines Arbeitgebers zur Berufsschule

merkwürdig, diese Spezies von jungen Leuten gibt es noch immer, die meinen für Lehrer oder wie hier für den Ausbildungsbetrieb zu lernen ? K.

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Moin, meinem Arbeitgeber kann es nicht "schnurzpipegal" sein ob ich die Ausbildung schaffe oder nicht, mit dem unterschreiben des Ausbildungsvertrages hat er mir versichert mich durch die Ausbildung zu bringen und dazu gehört nun mal auch die Berufsschule. Da ich auch für die Berufsschule eine Reisegenehmigung brauche und es, so denke ich, auch eine Dienstfahrt war hätte ich auch bei Fahrlässigkeit anspruch auf Ersatzleistungen. Und ganz sicher will ich mir nichts vergolden lassen, ich benötige lediglich das Geld um mir ein neues Auto zuzulegen um meiner Ausbildung weiter nachgehen zu können.

Lg Jonas

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@Jugo95

Das mag ja alles richtig sein, aber bei einem Wegeunfall bist trotzdem nur Du und nicht Dein Auto durch den Arbeitgeber ( Berufsgenossenschaft ) versichert.

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@Primus

Eben nicht, ein Wegeunfall liegt ja bereits vor wenn ich auf dem regulären weg zur Arbeit einen Unfall baue. Eine Dienstreise mit Privat PKW muss vom Arbeitgeber versichert werden. Damit hat die Berufsgenossenschaft nichts zu tun.

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@Jugo95

die Fahrt zur Berufsschule ist keine Dienstreise im Auftrag des Arbeitgebers. Daher greift auch die Sicht bei Unfallschäden nicht.

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@Jugo95

Dein Anspruchsdenken ist ja höchstallerliebst ;-)

auch eine Dienstfahrt war hätte ich auch bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatzleistungen

Der tägliche Arbeitsweg zur und von der Arbeitsstelle / Berufsschule ist doch keine Dienstfahrt ! Und wieso brauchst Du eine Reisegenehmigung. Ich hatte noch nie eine, damit ich zur Arbeit komme ;-)

ich benötige lediglich das Geld um mir ein neues Auto zuzulegen um meiner Ausbildung weiter nachgehen zu können

Für solche Fälle (Schäden am eigenen Auto durch andere Fälle als in der Teilkasko beschrieben) ist eine Vollkaskoversicherung da. Wer eine hat, ist im Vorteil ;-)

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Berufsschulpflicht ist leider nicht dasselbe , als wen Du im Auftrag des AG unterwegs bist. Von daher besteht leider kein Regressanspruch und der Schaden bleibt Dein Schaden.

Durch die Berufsgenossenschaft ist nur Dein Körper versichert und nicht Dein Auto.

Zusammenfassung: Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt Deine Haftpflicht.

Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt Deine Vollkasko (sofern vorhanden).

Falls du Schäden erlitten hast, übernimmt das die Berufsgenossenschaft.

Nein kannst Du nicht, auf welchem Stern lebst Du denn ??? Du kannst Dich beim AG für die bereits kulant gewährte Kilometerpauschale bedanken, verpflichtet wäre er dazu nicht. Der selbst verschuldete Unfall ist ganz allein Dein Risiko, die Regulierung des Schadens übernimmt Deine Fahrzeugversicherung wenn es eine Kasko gibt. Dafür wirst Du in der SF-Klasse hochgestuft was höhere Beiträge zur Folge hat. Und es war auch im Prinzip keine Dienstreise wenn Du auf dem Weg von zu Hause zum AG fährst oder eben zurück. Die Erfüllung Deines Ausbildungszieles ist ebenso zu 100 % von Dir zu erbringen und nicht vom AG.

Moin, Sätze wie "auf welchem Stern lebst Du denn ???" können sie sich hier bitte sparen !
Fahrten zur Berufsschule gelten immer als Dienstreise und müssen somit auch vom Arbeitgeber versichert sein.

Quelle : http://www.handwerksblatt.de/handwerk/fahrten-zur-berufsschule-sind-dienstreisen-3153.html

Könnten sie ihre Aussagen irgendwie belegen?

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@Jugo95

das ist die steuerliche Sicht rein bei den Verpflegungspauschalen und den gefahreren km. Du bist nicht im Auftrag des Arbeitgebers auf Dienstreise. Das ist der Unterschied.

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@Jugo95

so eine saloppe Bemerkung kannst Du doch hier keinem verübeln bei dieser Frage ;-) Selbstverschuldete Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind immernoch Sache der eigenen Vollkasko. Personenschäden sind wieder was anderes.

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