Hallo Tippi, Bargeldzahlungen in "Reiterkreisen" ist ja üblich. Der Fehler war nur, dass Deine Tochter sich die Zahlungen nicht quittieren ließ. Das hier etwas nicht stimmt ist sicherlich klar. Aber eine Frage, ich habe es so verstanden, dass Deine Tochter nur bis 13.12.12 dort wohnt. Ist das korrekt? Wenn ja, würde ich die Aufforderung die Novembermiete nochmal zu zahlen ignorieren. Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag. Weder mit dem "sogenannten Vermieter" noch mit der Ehefrau des Arbeitgebers. Die Ehefrau wird sicherlich nicht sagen, ich habe aber doch monatlich 150,00 Euro in bar bekommen. Deine Tochter soll das Pferd also mal von "hinten aufzäumen".
Guten Morgen, da Dein Mann weiterhin bei der Firma in Irland angestellt ist, und dort seine Steuern bezahlt, wirst Du hier mit Steuerklasse 1 - wie Single - eingestuft, da Du in Deutschland alleiniger Steuerzahler bist.
Hallo, da die Kosten für das ganze Jahr angefallen sind, solltest Du diese auch ansetzen. Es geht ja darum, dass zu versteuernde Einkommen zu senken. Das Schlimmste was passieren kann ist eine Nachfrage oder eine evtl. Kürzung für die Monate September bis Dezember.
Im gegensatz zu einer Finanzierung mit einem Darlehen. Hier sind nicht die Abzahlungsraten Betriebsausgaben sondern die Abschreibung des Fahrzeuges - das heist der Werteverzehr. Es gibt unterschiedliche Arten der Abschreibung - aber die Regel sind 5 Jahre. Das Fahrzeug ist in deinem Betriebsvermögen und erhöht deine Akiva (Kaufpreis./.Abschreibung). Das hierfür verwendete Darlehen wird auf der Passiva als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei einem späteren Verkauf ist dann der über oder unter dem Buchwert (KP./.Abschreibung) liegende Erlös als Gewinn oder Verlust anzugeben.
Die für das Darlehen zu zahlenden Zinsen sind natürlich Aufwand.
Bei der Abschreibung ist noch zu beachten, das die sogenannte 1/2jahresregel (Anschaffung 1Hj. volle und bei Anschaffung im 2Hj. die halbe Jahresabschreibung) seit dem 01.01.04 nicht mehr möglich ist und jetzt nur noch die genaue Abschreibung möglich ist.
Hallo, Du hast bestellt und nicht pünktlich bezahlt. Warum auch immer, das ist Dein Problem und nicht das des Lieferanten. Mahngebühren müssen bezahlt werden - die dürftest Du doch auch jetzt als E-Mail sehen. Auf jeden Fall die Mahngebühren noch zusätzlich überweisen - bevor Amazon ein Inkassobüro beauftragt. Der Wert verdoppelt sich leicht.
Hallo, meine Tochter hat 7 Jahre in den Niederlanden gelebt (Doppelbesteuerungsabkommen). Sie musste sich in den Niederlanden versichern (Kranken- und auch Pflegeversicherung).
Bei der KfZ-Versicherung sieht es so aus, dass Du Deine bisherigen Prozente mitnehmen kannst - Deine Versicherung muss die Prozente bestätigen. Wenn Du wieder zurückkommst - das gleiche Spiel. Falls Du Dein bisheriges Auto mit ins Ausland nehmen möchtest, musst Du eventuell Zollgebühren zahlen. Die können je nach Land sehr hoch sein.
Falls Du eine Rückkehr Mitte des Jahres planen solltest, musst Du sowohl in dem gewählten Land wie auch in Deutschland Steuern zahlen - Doppelbesteuerungsabkommen.
Also wenn ich das richtig verstehe, hat die Bank den KFZ-Brief, weil das Auto noch mit Euro 1.500 belastet ist, als Sicherheit. Die Raten konntest Du während der Insolvenzzeit 2005 - 2010 aus welchem Grund auch immer nicht zahlen. Ich verstehe das so, dass Du erst die Euro 1.500 an die Bank zahlen musst, um in den Besitz des KFZ-Scheins zu bekommen. Wenn Du eine Eintragung vornehmen willst, wird Dir die Bank den KFZ-Schein "leihen" und Du musst nach der Eintragung den Schein als Sicherheit wieder zur Bank bringen - wenn Du nicht in der Lage bist, die noch ausstehende Zahlung zu leisten
Du wirst auf Deinem Schaden "sitzenbleiben" - allerdings kannst Du die Kosten - Zeitwert des Autos nach Unfall - zum Jahresende von der Steuer absetzen. Denn irgendeinen Wert wird es wohl noch haben - oder? Zahlt evtl. Dein Schrotthändler noch was? Altmetall wird doch bei den heutigen Preisen gerne genommen
Hallo, für die Anmeldung bei der KFZ-Meldestelle benötigst Du dann eine elektronische Versicherungsbestätigung. Diese nimmst Du mit - die KFZ-Meldestelle wird der Versicherung das Ummeldedatum nennen. Bis zu diesem Datum zahlst Du Deinen bisherigen Beitrag - wenn zuviel Rückerstattung. Ab Datum wirst Du eine neue Versicherungspolice für das gekaufte Fahrzeug bekommen.
Hallo, wenn Du keine Versicherung hast "1 Schaden pro Jahr inkl." würde ich den Schaden nicht melden - bei der Versicherung kannst Du problemlos nachfragen. Bei einer Hochstufung brauchst Du 2 - 3 Jahre um wieder auf den bisherigen Schadensrabatt wieder zu erreichen.
Es gibt Versicherungen - die 1 Schaden pro Jahr inkl. anbieten - zu einem etwas höheren Jahresbeitrag. Directline oder Sparkassen Direkt Versicherung - online ausrechnen lassen. Vielleicht ist ein Wechsel für die Zukunft sinnvoll.
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Wenn kein Testament besteht, in dem die Frau als evtl. Alleinerbin aufgeführt zieht das Erbrecht. Das bedeutet, Kind und Ehefrau bekommen je 1/2 Haus und sind somit eine Erbengemeinschaft
Hallo, als Erstes morgen früh zur Bank und bitten, die Einzahlungen Deines Gehalts auf das Konto zu quittieren. Vielleicht haben die Bankkaufleute auch einen Rat, wie das Problem behoben werden kann. - Und auf jeden Fall ein neues Konto eröffnen.
Zweitens umgehend Deinem Arbeitgeber die neue Kontoverbindung mitteilen.
Drittens die Rechnungsaussteller über den Grund der Rückbuchung informieren und um einen Aufschub bis zur Klärung bitten.
Hallo, auch bei einem Arbeitgeber, aber mit verschiedenen Einsatzorten - wie in Deinem Fall als Außendienstmitarbeiter - können die KM Hin- und Rückfahrt a 0,30 €/km abgesetzt werden. Bei der Verpflegungspauschale gibt es etwas Neues. Bisher gab es eine Staffelung von: Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden = € 6,00 bei Abwesenheit von mehr als 14 Stunden = 12,00 €, bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden = 24,00 € . Kannst Du unter ** http://www.spesen-ratgeber.de/verpflegungsmehraufwand-2012/** einsehen.
Also bitte, wenn man eine Privatinsolvenz anmeldet - dann hat man ein sogenanntes P-Konto (sprich Mindestbetrag - nicht pfändbar). Wenn Du darüber hinaus einen Aushilfsjob machst und Geld bekommst, ist das in zweierlei Hinsicht Betrug. Einmal Deinen Schuldnern gegenüber und einem Steuerhinterzhiehung. Das bedeutet Knast.
Solche Fragen würde ich noch nicht mal im Internet stellen !!!!
Also, in dem Mietvertrag wird sicherlich stehen, dass es sich um eine Warmmiete handelt. Es muss aber die Kaltlmiete wie auch die Heizungskosten oder Wasserkosten (pauschal) separat aufgeführt werden. Durch die verschiedenen Preiserhöhungen werden immer am Jahresanfang detaillierte Nebenkostenabrechnungen zwecks Heizung und Wasser vom Vermieter an die Mieter gegeben, da eine Nachzahlung - aber auch ein Guthaben entstehen kann.
Bei Strom ist es ein anderer Fall. Jede Wohnung muss über einen eigenen Stromzähler verfügen. Dieser ist bei Einzug dem Versorger anzugeben - mit Zählernummer und Stand. Als Mieter hast Du das Recht, den Stromversorger selber zu wählen. Gerade jetzt bei den verschiedenen Angeboten. Du kannst auch jährlich einen Wechsel des Versorgers vornehmen.
Es kann nicht sein, dass Dein Vermieter Dir einen "Stromlieferanten" aufdrängt und anschließend eine saftige Nachzahlung fordert. Tipp: Gehe mal zur Verbraucherzentrale - mit Deinem Mietvertrag
Solange Du Deine Steuervorteile noch nicht ausgenutzt hast, kann die Hausversicherung (Brand beinhaltet) steuerlich absetzbar gemacht werden, Hausrat und Glas allerdings nicht
Also ich wäre super vorsichtig. Wenn Du zusätzlich zzu Hartz 4 auch noch auf 325 € Basis arbeitest - denn
Hartz 4: Zuverdienst - Einkommensfreibeträge Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II Infos auf dieser Seite:
Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge, die zum 1. Juli 2011 neu gefasst wurden.. Danach können zum Arbeitslosengeld II 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag.
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen: - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei. - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 1001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.
Ein Auszug aus dem Bundesarbeitsgericht: Überstunden
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf Überstunden im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen. Die Vergütung der Mehrarbeit richtet sich nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag, nach der Betriebsvereinbarung oder dem Gesetz. In der Regel werden Überstunden wie normale Arbeitszeit bezahlt. Einen Zuschlag kann ein Arbeitnehmer nur beanspruchen, wenn er vereinbart oder branchenüblich ist.
Problematischer sind Überstunden, die nicht angeordnet, sondern freiwillig auf eigene Initiative vom Arbeitnehmer geleistet sind. Hier besteht ein Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich nur dann, wenn der Arbeitgeber die Mehrarbeit zumindest stillschweigend geduldet hat. Überstunden, die also nicht nur ohne Absprache, sondern entweder ohne Kenntnis des Arbeitgebers oder sogar gegen seinen Willen geleistet sind, muss der Arbeitgeber nicht bezahlen oder in Freizeit ausgleichen.
Das ist falsch, Du kannst den Anbieter selber wählen. Allerdings zahlt nicht jeder Arbeitgeber die kpl. monatliche Summe. Müsste in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein.