Vermögensschaden-Rechtsschutz

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Du meinst eine Vermögensschadenrechtschutz für einen GmbH-Geschäftsführer oder den Vorstand einer AG?

Rein logisch gesehen, würde ich die Lohnsteuerpflicht bejahen. Es werden Versäumnisse abgedeckt, welche der Gf oder Vorstand schuldhaft herbeigeführt hat. Der Nutzen liegt also bei den beiden.

FREDL2  20.11.2012, 17:56

Kommentar meiner eigenen Antwort:

Ich hab mich mittlerweile kundig gemacht. Bei Zahlung durch die Firma gilt, dass Beiträge für D&O-Versicherungen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen, wenn die Versicherung im überwiegend eigenen Interesse des Arbeitgebers erfolgt (Bay. Staatsministerium d. Finanzen, Erlass vom 22.2.2002, Az: 31 - S 2245 - 024 - 7222/02; Abruf-Nr. 021306 ; so auch: Finanzgericht München, Urteil vom 5.8.2002, Az: 7 K 5726/00; Abruf-Nr. 030084 ).

Die Bedingungen kannst Du hier nachlesen http://kuerzer.de/gBQNHKthT

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Die in eine D&O Versicherung integrierte Vermögensschaden-Rechtsschutz ist so lange nicht lohnsteuerpflichtig, wie auch die D&O Versicherung als Betriebsausgaben abzugsfähig ist.

Eine auf das Unternehmen abgeschlossene Stand-Allone Vermögensschaden-Rechtsschutz ist schon grundsätzlich ziemlich sinnfrei.

Angenommen man wird als Geschäftsführer vom eigenen Unternehmen wegen einem angeblich verursachten Vermögensschaden in Anspruch genommen, dann bringt es nichts auf die Rechtsschutzversicherung zu bauen, wobei genau dieses Unternehmen, der Streitgegner, Vertragspartner und Versicherungsnehmer ist.

Also wer nur Verteidigung durch die Vermögensschaden-Rechtsschutz möchte und Übernahme von Haftungsansprüchen durch die Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung verzichten will, sollte den Vertrag eher privat abschließen und dann ist dieser auch nicht "einkommenssteuerelevant". Für alle Anderern ist eine Unternehmens D&O die bessere Wahl und bei richtiger Gestaltung auch kein geldwerter Vorteil, bzw. einkommensteuerpflichtig. Nähere Infos unter https://www.lecura.de/d-und-o-versicherung.html