Wie oft darf der AG seine Mitarbeiter zum Essen einladen ohne dass es lohnsteuerpflichtig wird?
Wie oft im Jahr darf ich meine Mitarbeiter zu div. Feierlichkeiten (Betriebsausflug, Mitarbeiteressen, Festbesuchen, etc.) einladen, ohne dass es für AN und AG lohnsteuerpflichtig wird?
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Betriebsveranstaltungen (z.B. Mitarbeiteressen) im üblichen Rahmen sind nicht lohnsteuerpflichtig. Üblicher Rahmen heißt: - max. 2 Veranstaltungen pro Jahr - max. 110,- EUR je VEranstaltung und Mitarbeiter
Wird die Anzahl der Veranstaltungen und/ oder die Betragsgrenze überschritten ist dies lohnsteuerpflichtig. Eine pauschale Abführung der Lohnsteuer mit einem Satz von 25% seitens des AG ist möglich. s. z.B. auch: http://www.gehalt.de/Lohnsteuer/Lohnsteuer-Richtlinien/19.htm