Hallo, muss die AVmG steuerpflichtig im Ges.brutto enthalten sein?

1 Antwort

Ich nehme an, daß der erste Teil der Ausführungen sich auf die Gehaltsabrechnung bezieht, während der zweite mit dem Widerspruch sich auf einen Einkommensteuerbescheid bezieht. Richtig?

Wenn es sich um z.B. einen Riestervertrag von vor 2004 handelt, bestand die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung, d.h. der Zuschußbetrag wird vom Gehalt abgezogen, separat besteuert, und später wieder als Zahlbetrag auf den Riestervertrag aufaddiert, von wo er dann überwiesen wird.

Natürlich wird die Lohnsteuer auf das Gesamtbrutto zu zahlen sein, aber wenn im Brutto ein AG-Anteil für den Riestervertrag enthalten ist, der pauschal besteuert wird, muß man diesen herausrechnen.

Kläre also erst mal, welche Art von Vertrag das ist und wer die Steuern wofür zahlt.