Verkauf Equipment Steuer Abschreibung?

1 Antwort

Da Kamerabody und Objektiv eine Einheit sind und zusammen mehr als 800,- Euro gekostet haben, greift die GWG Regel nicht und es ist zeitanteile abzuschreiben.

Wenn die Kamera verkauft wird ist der Erlös betriebseinnahme udn der Restwert der Kamera wird als Abgang dagegen gebucht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986