Vorweggenommene Betriebsausgaben in Steuererklärung geltend machen
Hallo, ich habe zum 01.01.2015 ein Nebengewerbe als Hochzeitsfotograf angemeldet. Die Idee für die Anmeldung schwirrt mir schon lange im Kopf herum, allerdings habe ich es immer wieder aus verschiedenen Gründen verschieben müssen.
Anfang letzten Jahres habe ich dann allerdings fest den Entschluss gefasst es anzupacken. Ich habe mir nach und nach alles was ich dafür benötige besorgt, mir eine Homepage erstellt und dann am 01.01.2015 direkt mit Werbung angefangen. Mein Auftragseingang schaut auch schon sehr vielversprechend aus - ich werde dieses Jahr wohl definitiv einen Gewinn erzielen.
Nun möchte ich versuchen meine Kosten für die Unternehmensgründung als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Bei kleineren Summen ist mir bereits klar, wie ich diese abschreiben kann. Was mir allerdings noch nicht klar ist, ist ob ich auch mit der Abschreibung größerer Investitionen (z.B. Kamera) bereits 2014 starten kann. Ebenfalls interessiert es mich, wie es mit Gebrauchtwaren aussieht (diese übernehme ich aus meinem Privatbesitz in den Firmenbesitz).
Beispiele:- Kamera (2000€) gekauft am 01.12.2014 -> kann ich hier mit der Abschreibung bereits 2014 beginnen? (Volle Summe, oder anteilig - daher 1 Monat)?
- Objektiv (Gebrauchtwert nach Liste eines Versicherers) 300€ -> kann ich dieses 2014 abschreiben? Wenn ja, in welcher Form (komplette Abschreibung in 2014 möglich?).
1 Antwort
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Kamera, ja 1/12 der Jahresabschreibung.
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volle Abschreibung möglich, weil über 150,- aber nicht über 410,- Euro.
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Sachen die aus dem Privatvermögen werden mit dem Teilwert eingelegt. Am besten mal über eBay, oder Foren den Wert ermitteln und eine Unterlage dazu abheften.
volle Abschreibung möglich, weil über 150,- aber nicht über 410,- Euro.
Das Objektiv ist nicht selbständig nutzbar. Es muss also über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.