Vorweggenommene Betriebsausgaben in Steuererklärung geltend machen

1 Antwort

  1. Kamera, ja 1/12 der Jahresabschreibung.

  2. volle Abschreibung möglich, weil über 150,- aber nicht über 410,- Euro.

  3. Sachen die aus dem Privatvermögen werden mit dem Teilwert eingelegt. Am besten mal über eBay, oder Foren den Wert ermitteln und eine Unterlage dazu abheften.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
volle Abschreibung möglich, weil über 150,- aber nicht über 410,- Euro.

Das Objektiv ist nicht selbständig nutzbar. Es muss also über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

0