Verbeamtung mit Vorstrafe?

3 Antworten

Wie lange liegt dieses Delikt zurück?

https://www.svz.de/ratgeber/recht-gesetz/was-im-fuehrungszeugnis-aufgelistet-ist-id18014036.html

„Die Einträge werden im Führungszeugnis je nach Schwere der Straftat nach Ablauf von drei, fünf oder zehn Jahren nicht mehr aufgeführt“, sagt Meyer-Lohkamp.

Voraussetzung für die Verjährung: Der Verurteilte darf in dem Zeitraum kein weiteres Mal verurteilt werden.

– Quelle: https://www.svz.de/18014036 ©2021

GoaSkin  22.05.2021, 16:26

Einen Eintrag im Führungszeugnis gibt es nur, wenn die Strafe über 90 Tage beträgt oder es wiederholt zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen ist.

Dennoch ist man auch ohne einen Eintrag im Führungszeugnis vorbestraft, sofern eine Verurteilung stattgefunden hat.

Im Bundeszentralregister steht das drin, auch wenn das Führungszeugnis keinen Eintrag hat. Im Falle einer Verbeamtung kann die Behörde eine Auskunft des Bundeszentralregisters anfordern. Ob da bei Lehrern nichts drinstehen darf, weiss ich nicht, aber Polizist kann man z.B. mit einem Eintrag nicht werden.

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Es gibt keinen Automatismus, der eine Verbeamtung ausschließt bei so einer Verurteilung. Es wird auf die Erklärung ankommen, die Du dafür lieferst und eben darauf, welchen Eindruck Du ansonsten vermittelst. Die Hoffnung auf schnelle Löschung bzw. Nichteintragung wegen der geringen Zahl der Tagessätze ist wahrscheinlich unbegründet. Denn als angehender Lehrer musst Du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, für das andere Bestimmungen gelten als für das allgemeine. Insofern wird der künftige Dienstherr davon in jedem Fall erfahren, aber es ist nicht das Ende Deiner Verbeamtung. Ein vertrauensvolles Gespräch kann auch dabei sehr hilfreich sein.

Wieso, wollen die einen Auszug aus dem Bundeszentralregister?