Können Beamte nebenbei selbstständig sein?

2 Antworten

Ein Beamter kann sicher selbständig tätig sein, vor allem wenn es eine Landwirtschaft ist, sollte er ein anderes Gewerbe haben, muß er sich das sicher genehmigen lassen. Da gibts (so weit ich von Freunden weiß) zeitliche Grenzen und auch Einkommensgrenzen. Bzg. der Lehrer, darf ich sagen, da hast Du wirklich arg übertrieben, ich wünsche Dir mal ne Klasse mit 35 Hauptschülern im Alter von 13 Jahren und dann viel Spaß und gute Nerven.

Die Tätigkeit muss angemeldet werden udn mit dem Beruf nicht im Gegensatz stehen. Also ein Polizist kann nciht ein Privates Sicherheitsunternehmen haben.

Der Trick das Unternehmen auf den Namen der Fau laufen zu lassen mag gut sein, aber die Nebentätigkeit in dem Unternehmen muss auch angemeldet sein.