Vater finanziert Auto, auf wen muss die Versicherung laufen?

3 Antworten

Was Leasing bzw. Kreditfinanzierung angeht - siehe Kommentar von primus.

Grundsätzlich: wenn Sie Versicherungsnehmer sind und Ihr Vater ist der Halter, dann nennt man das "abweichenden Halter" und das ist (selbst bei Eltern) nicht von jedem Versicherer gerne gesehen und kostet häufig Zuschlag. Wenn es keine Vorgaben von z.B. dem Leasinggeber gibt, dann würde ich diese Entscheidung an der Frage nach dem SFR aufhängen. Welche Einstufung bekommen Sie selbst (erstes Kfz. oder nicht ?) bzw. welche Möglichkeiten gibt es wenn Ihr Vater VN wird. Hierbei spielt u.a. Ihr Alter eine Rolle und die Frage wie lange Sie schon ein Führerschein haben. Sowas mit einem Versicherungsexperten klären.

Sorry, aber dein Händler ist ein Idiot:

Versicherungsgeber ist die Versicherungsgesellschaft - nicht DU!!

Ob der Versicherungsnehmer dein Vater oder Du sein wirst, ist eventuell vertraglicher Bestandteil des Darlehens- / Leasingvertrages. Denn wenn der Finanzierungsgeber eine Vollkasko-Deckung zwingend voraussetzt, dann kann es nachteilig bis unmöglich sein, Halter- und Versicherungsnehmer-Eigenschaft voneinander zu trennen.

Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.

Sie müssen nicht einmal in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu einander stehen. Die Abweichung des Versicherungsnehmers / Halter muss beim Versicherer immer angegeben werden.

Da Dein Vater aber als offizieller Besitzer im Brief steht, verstehe ich die Frage nicht so richtig.

Es gibt doch nur Abweichungen, wenn Du der Halter des Fahrzeugs und Dein Vater der Versicherungsnehmer wäre.

pumuckl79 
Fragesteller
 27.01.2015, 22:48

Mein Vater ist Halter des KFZ, die Finanzierung läuft auf ihn. Deshalb dachte ich wie der Antworter oben, dass er auch VN sein muss. Oder ist das falsch?

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Primus  28.01.2015, 10:27
@pumuckl79

Handelt es sich um einen Leasingvertrag, hat mig112 recht. dabei müssen Halter und Versicherungsnehmer ein und die selbe Person sein.

Wird die Finanzierung über die Bank abgewickelt, spricht nichts dagegen, wenn Du Halter bist und der Vater Versicherungsnehmer des Fahrzeuges ist.

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billy  28.01.2015, 12:49

Das Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch seien müssen, kann man nicht generell behaupten weil es nicht so ist. Es mag Banken geben denen die Tatsache egal ist, mindestens genau so vielen Banken (vor allem den finanzierenden) ist es halt nicht gleichgültig wer Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeuges sind. Weiterhin könnte es Probleme mit dem Haftpflichtversicherer bezüglich der SfK-Einstufung des VN geben. Wenn das Fahrzeug von einer Bank finanziert wird, wird in der Regel der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt bis das Darlehen vollständig getilgt ist, unabhängig davon wer Halter des Fhzg. oder wer Versicherungsnehmer ist.

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