Urlaubsgeld aus Belgien bei Grundsicherung Melden?

2 Antworten

Das sind ja Beträge! Rente 30,-€ und das Urlaubsgeld beträgt dann evtl. 10,-€ ?

Jedenfalls mußt Du jegliches Einkommen melden. Die 100,-€ Grundfreibetrag gelten m.W. nur bei Erwerbseinkommen. Bei Renten sollte aber die Versicherungspauschale von 30,-€ greifen.

Dass es bei belgischer Pension auch Urlaubsgeld gibt, habe ich zufällig auch gerade erfahren. Interessant.

Also, immer schön die Pensionsbescheide beim jobcenter einreichen und jedes Einkommen angeben.

Hallo Andri123,

für nur 11 Monate in Beschäftigung sind 30,-€ sehr sehr viel ,man stelle sich vor

es währen 11 Jahre?!!!

Übrigens gibt es das auch in Österreich.

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Hallo Andri,

wenn Fragesteller Grundsicherung nach SGB XII bekommt, ist das mit Hausrats- und Haftpflichtversicherung anders geregelt. Anders als bei Hartz IV (SGB II) werden vom Grundsicherungsamt die (angemessenen) Beiträge übernommen, also anteilsmäßig monatlich mit überwiesen.

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@cyracus

Er schreibt aber ““jobcenter“. Wundert mich zwar, aber möglicherweise erhält er ja ALG-Ii trotz belgischer Rente. Sicher, normalerweise geht man von Sozialhilfebezug aus bei Rentenbezug. Aber egal, welches Amt, Einkommen ist immer anzugeben.

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Deine Fragestellung ist ungenau. Du bekommst Rente plus ergänzend Grundsicherung. Mit "Grundsicherung" meinst Du doch sicher Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII)

Dann hast Du mit der Arge (heißt inzwischen "Jobcenter") nichts zu tun, denn Du wirst ja nicht als arbeitslos im Jobcenter geführt. - Damit hast Du mit den Jobcentern (= Grundsicherung nach SGB II) nichts zu tun und kannst Dich auch nicht auf das SGB II berufen.

100 Euro als Sockelbetrag ist frei für Arbeitslose, die Geld vom Jobcenter erhalten. Du aber erhältst ja wohl Grundsicherung nach SGB XII, und da ist das anders geregelt.

Du musst alles angeben, was Du an Einnahmen hast, auch diese Rente. Die Rente wird voll auf die Grundsicherung angerechnet, so wie Rente aus Deutschland auch.

Es gibt bei der Grundsicherung auch keinen Freibetrag für irgendwelche Versicherungen auf irgendwelche Einkünfte. Bezahlen muss Dir jedoch das Grundsicherungsamt (gemäß SGB XII) eine Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung, so Du diese abschließt (mindestens die Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen). Die Beiträge müssen normal sein (also nicht irgendwelche Luxus-Versicherungen). Den Vertrag + erste Rechnung legst Du im Grundsicherungsamt in Kopie vor, und anteilsmäßig erhältst Du bei den Überweisungen an Dich die Kosten dafür überwiesen.

Wenn Du anderweitige Einnahmen hast, z.B. einen kleinen Job, musst Du die Einnahme dem Grundsicherungsamt melden. Davon darfst Du dann 30% für Dich behalten, 70% werden angerechnet. Gedeckelt ist der Freibetrag bei 50% des Regelsatzes (derzeit 416 Euro = 50% davon 208 Euro). Alles darüber hinaus wird angerechnet. Möglicherweise wärest Du dann aber sowieso raus aus der aufstockenden Grundsicherung, und kämest mit Wohngeld weiter. - Hier ein guter

Wohngeldrechner
https://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

den Du Dir ja vorsichtshalber merken kannst.

Um mehr zur Sozialhilfe nach SGB XII zu erfahren, schau hier rein:

Sozialhilfe (Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)

Wichtig für Dich zu wissen ist, dass Sozialbehörden regelmäßig Kontoabgleiche mit anderen Stellen wie Versicherungen, Kfz-Stelle ... machen. Falls Du Einnahmen nicht beim Grundsicherungsamt angibst, und vielleicht auch ein "lieber netter Mitmensch" Dir eins reinwürgen will und das meldet, kannst Du erheblichen Ärger bekommen wegen Betruges, was sogar bis zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gehen kann.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft. Der letzte Absatz ist für Dich nur dann wichtig, wenn Du doch zu Deiner Rente Geld vom Jobcenter bekommst (sowas gibt es ja auch).

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer
  • Hartz IV Gegenwind e.V.
  • Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.