Unterstützung bei zusammen ziehen mit Freundin?

1 Antwort

Sie macht weiter Ihre Schule

Für die Freundin evtl. Bafög - abhängig davon ob die Ausbildung förderungswürdig ist und die Voraussetzungen für den Auszug aus dem elterlichen Haushalt gegeben sind. Desweiteren hängt ein evtl. Anspruch auf Bafög auch von der Höche des elterlichen Einkommens ab - und die müssen in Verbindung mit einem Schulbesuch nicht zwingend Barunterhalt leisten, sondern können Naturalunterhalt gewähren.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

Anspruch auf Leistungen nach SGB II ( Bürgergeld ) bzw. auf Wohngeld bestehen nicht.