Unterschied Private & geschäftliche Insolvenz

2 Antworten

Naja, es gibt ja eine Privatinsolvenz, also Verbraucherinsolvenz und eine Regelinsolvenz. Da gibt es echt viele Unterschiede, beispielsweise beantragen Selbstständige eigentlich die Regelinsolvenz, außer sie sind Kleinunternehmer, aber in dem Fall müssen sie auch weniger als 19 Gläubiger haben. Ehemalige Selbstständige beantragen auch Regelinsolvenz, falls sie über 19 Gläubiger haben. Regelinsolvenz braucht auch keinen vorherigen Versuch einer vorgerichtlichen Einigung, soweit ich weiß. Im Allgmeinen gilt: Als Verbraucher machst du eine Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz), als Selbstständiger oder mit unklaren finanziellen Verhältnissen eine Regelinsolvenz.

Kannst Du auch hier nachlesen: http://privatinsolvenz-antrag.de/

Der Zusammenhang, den Du herstellst, ist nciht ganz richtig.

Eine Privatinsolvenz ist immer eine Privatinsolvenz, auch wenn eine Privatperson eventuell 100 Gläubiger hat.

Wenn jemand eine kleine Selbständigkeit hatte, kann diese ausnahmsweise wie eine Privatinsolvenz behandelt werden, aber dann eben nur, wenn es nicht mehr als 20 Gläubiger sind.

Bei der Geschäftsinsolvenz ist es ein völlig anderes vorgehen. Dort wird durch den Insolvenzverwalter das vorhandene Restvermögen verwertet und nach Abzug der Massekosten an die Gläubiger ausgekehrt. Soweit es sich dabei um einen Einzelunternehmer handelt ist eben sein gesammtes Privatvermögen weg udn es bleiben ihm Restschulden.

Bei der Privatinsolvenz werden alle pfändbaren Einkünfte in der 6jährigen Wohlverhaltensphase an die Gläubiger ausgezahlt udn er kann dann durch Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung bekommen.