Naja, es gibt ja eine Privatinsolvenz, also Verbraucherinsolvenz und eine Regelinsolvenz. Da gibt es echt viele Unterschiede, beispielsweise beantragen Selbstständige eigentlich die Regelinsolvenz, außer sie sind Kleinunternehmer, aber in dem Fall müssen sie auch weniger als 19 Gläubiger haben. Ehemalige Selbstständige beantragen auch Regelinsolvenz, falls sie über 19 Gläubiger haben. Regelinsolvenz braucht auch keinen vorherigen Versuch einer vorgerichtlichen Einigung, soweit ich weiß. Im Allgmeinen gilt: Als Verbraucher machst du eine Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz), als Selbstständiger oder mit unklaren finanziellen Verhältnissen eine Regelinsolvenz.

Kannst Du auch hier nachlesen: http://privatinsolvenz-antrag.de/

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