Untermiete als Betriebseinnahme buchen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehe ich das richtig, dass es sich auch um eine betriebliche Einnahme handelt?

Das siehst du richtig.

Und wie buche ich diese Mieteinnahme? Auf dem gleichen Konto wie für meine eigene Mietzahlung

Ich würde fast behaupten, dass deine eigene Mietzahlung eine Ausgabe ist, die hier besprochene Miete jedoch eine Einnahme. Laut Sachverhaltsdarstellung ermittelst du deinen Gewinn, indem du die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellst. Wie willst du das machen, wenn du alles auf einem Konto verbuchst? Und wie willst du da die Umsatzsteuer zutreffend berechnen?

Ich habe ja die Möglichkeit, sowohl Einnahmen als auch Ausgaben auf dem gleichen Sachkonto zu buchen. Ich fände es auch übersichtlicher auf zwei verschiedenen Konten zu buchen, aber ich habe in meinem Kontenrahmen kein passendes Konto für diese Mieteinnahme gefunden.

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@Valerie1970

Ob diese Einnahmen bei einem Aufwandskonto gemeint sind bezweifele ich. Es soll sich wohl eher um nachträglich Gutschriften oder Rabatte handeln.

Gibt es keine außerordentlichen Erträge in Deinem Kontenrahmen?

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@LittleArrow

Was ist denn an Mieteinnahmen außerordentlich?

Das gehört im SKR03 auf 8105 (bei umsatzsteuerfreier Vermietung) oder auf 840x.

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@EnnoBecker

OK, das leuchtet mir ein, dass die Mieteinnahme auf ein Ertragskonto gehört. Ich habe nochmal in meinen Kontenrahmen geschaut. Mir stehen die Konten 8100 ( Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG ) und 8110 (Sonstige steuerfreie Umsätze Inland) zur Verfügung. Soll ich eins der beiden nehmen oder ein neues Konto anlegen und dann mit welcher Bezeichnung? (es handelt sich um eine umsatzsteuerfreie Vermietung).

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@Valerie1970

8100 ( Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG )

Das siehst du doch selbst, dass das nicht richtig sein kann. Die Umsatzsteuerbefreriung für Vermietungen findet sich in § 4 Nr. 12 Bu. a), dafü gibt es bestimmt das Konto 8105.

Warum vermietest du steuerfrei? Mietest du selber auch steuerfrei?

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