Unterhaltszahlung bei Ausbildung?


03.08.2020, 09:04

Ach ich habe da noch was vergessen.

ich habe damals einen Unterhalts Titel unterschrieben, der besagt das ich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr zahlen muss. Gilt dies dann trotzdem noch?

2 Antworten

ihr Nettoeinkommen beträgt 1100 Euro.

dazu käme noch das gesetzliche Kindergeld ... derzeit 204 Euro ... ab Januar 219 Euro .....

Schlicht und ergreifend .... da besteht kein Unterhaltsanspuch mehr, denn Deine Tochter kann ihren Bedarf ( überreichlich ) selbst decken.

Der Unterhaltanspruch beträgt 860 EUR. Davon wird das Kindergeld abzogen, d.h. es verbleiben EUR 656 an Anspruch.

Vom eigenen Einkommen geht ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf ab, d.h. i.d.R. sind das 90-100 EUR.

Da das Einkommen aus der Ausbildung höher als der Anspruch ist, gibt es gegenüber den Eltern keinen weitergehenden Unterhaltsanspruch.