Untätigkeit der Hausverwaltung?
ein wiederholt aufgetretener Wasserschaden in unserer Eigentumswohung in Berlin, im 2.Stock. der offensichtlich vom 4.Stock kam. Trotz mehrmaligen schriftlichen Mahnungen mit Fristsetzung reagiert die HV nicht. So wie wir wissen, weigert sich der Eigentümer im 4.Stock den Boden öffnen zu lassen, damit der Installateur die Ursache das Schadens feststellen kann. Wo liegt nun die Haftungs- und Versicherungspflicht? Was können wir tun? Den Schaden (im Bad und WZ) haben wir im Januar 2017 festgestellt und sofort gemeldet. Einen weiteren Wasserschaden haben wir August 2018 im WZ festgestellt und ebenso gemeldet. - Dieselben durchnässten Decken- und Wandschäden im Bad und WZ waren bereits 2015 aufgetreten, die jedoch instandgesetzt wurden. - Hilfe was können wir tun?
1 Antwort
Das ist kein Fall an dem man selber noch herumdoktern kann und sollte. Ohne Bemühung der Gerichte wird sich da niemals etwas tun.
Da hilft nur noch mit rechtskundiger Hilfe die eigenen Rechte wahrzunehmen. Beauftragt einen Rechtsanwalt.
Der WEG-Verwalter muß gezwungen werden den widerspenstigen Wohnungseigentümer zur Duldung der erforderlichen Reparaturen zu bringen.
Vielleicht sieht der Anwalt nach entsprechender Rechtsprüfung auch Möglichkeiten den Wohnungsnachbarn unmittelbar in Anspruch zu nehmen.
Dir bringt es doch nichts, wenn ich Dir einen Anwalt an meinem Wohnort empfehlen würde. Du brauchst einen in Deiner Nähe. Es gibt in Deutschland über 164.000 Rechtsanwälte. Insofern ist also kein Mangel. Google nach Fachanwälten für Wohnungseigentumsrecht.
Danke, das dachte ich mir schon. Also, werde mich schlau machen, hoffentlich mit einem kompetenten.- ciao
Lieber Privatier59, besten Dank. Wäre dir natürlich sehr dankbar wenn du mir evtl. einen kompetenden RA nennen würdest, ich bin etwas älter und muß wahrscheinlich den RA auch selbst bezahlen, also etwas hilflos und möchte nicht auf irgend etwas reinfallen.