Unfallflucht aber nichts gemerkt?

4 Antworten

Abwarten. Deine Kollegin muss dich als Fahrer für die fragliche Zeit angeben, du bekommst dann irgendwann Post. Ich würde dann erst mal Akteneinsicht beantragen (§ 147 Abs. 4 StPO) und wahrheitsgemäß angeben, keinen Unfall bemerkt zu haben. Ob die StA dir das glaubt, hängt vom Unfallgeschehen ab, welches ja irgendwie dokumentiert worden sein muss.

Eine strafbare VU-Flucht (§ 142 StGB) setzt zwingend Vorsatz voraus, diesen muss die Staatsanwaltschaft dir beweisen. Für Vorsatz ist es aber erforderlich, dass du den Unfall bemerkt hast, also muss auch das die Staatsanwaltschaft beweisen. Vorsicht: Beweise vor Gericht sind etwas anderes als Beweise in der Wissenschaft: Die Überzeugung des Richters entscheidet am Ende.

wie heisst es so schön

"Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"

offensichtlich hat das jemand beobachtet, oder eine Kamera am Imbiss hatte das aufgenommen

wie sonst kommt man an die Adresse deiner Arbeitskollegin

Answer123  09.08.2023, 21:57
wie heisst es so schön
"Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"

Die Aussage ist hier sehr deplatziert. Eine strafbare VU-Flucht setzt zwingend Vorsatz voraus, Vorsatz hinsichtlich aller tatbestandsmäßigen Sachumstände. Wenn der Unfall nicht bemerkt wurde, kann sich der FS nicht vorsätzlich von der Unfallstelle entfernt haben.

Ob StA und Richter das Nichtbemerken am Ende glauben, ist eine andere Frage und ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts nicht zu beantworten.

In der Praxis wird zwar oft ein Ermittlungsverfahren eröffnet, in aller Regel aber wieder eingestellt.

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Wenn man nicht merkt, wenn es scheppert, ist das natürlich sehr übel. Entweder hast du es dann an den Ohren oder die Musik war zu laut oder sie will dir ihre eigene Tat unterschieben. Ich hoffe, du hast genaue Aufzeichnungen, wann du wo mit diesem Fahrzeug unterwegs warst und die Kopie des Briefes, der an deine Kollegin ging. Wenn alles der Wahrheit entspricht, musst du dir einen Anwalt suchen und solltest zukünftig nicht mehr mit fremden Autos fahren oder aufmerksamer im Straßenverkehr sein.

Die Behauptung, nichts gemerkt zu haben ist die Standardausrede bei Unfallflucht.

In einem Strafverfahren würde dazu ein Sachverständiger aussagen. Der hat nämlich Erfahrungswerte, welche Schäden mit welchem Geräuschaufwand verbunden sind.

Answer123  09.08.2023, 21:58

Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt... Wenn die Sachverhaltsdarstellung des FS hinsichtlich des Nichtbemerken halbwegs glaubhaft ist, stellt die StA das Verfahren in der Praxis meistens ein.

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Privatier59  09.08.2023, 22:13
@Answer123

Das stimmt in der Tat. Verkehrsunfallflucht wird, wenn ohne Personenschaden geschehen und verursacht durch eine Person ohne einschlägige Vorstrafen, als Delikt minderen Schuldgehalts angesehen. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Die Handhabung kann regional unterschiedlich sein.

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Answer123  10.08.2023, 12:50
@Privatier59

Erst mal muss ja überhaupt Vorsatz nachgewiesen werden. Erst danach wird der Schuldgehalt geprüft. Wir haben häufiger Sachverhalte mit unseren LKW Fahrern. Nun ist die Wahrscheinlichkeit, dass man einen Unfall verursacht, ohne ihn zu bemerken, beim LKW naturgemäß deutlich höher, aber der Grundansatz ist der gleiche. Im Regelfall wird das Verfahren eingestellt.

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