Unbekannter Geldeingang. Wie soll ich mich verhalten?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - das Geld steht dir nicht zu. Du musst umgehend, deiner Bank die Unstimmigkeit mitteilen, zuständig ist die Revisionsabteilung. Einem Kontenabschluss musst du sogar widersprechen.

Wenn du nichts machst, und das Geld sogar abhebst, ist das eine Straftat: Unterschlagung

Dir droht dann eine Strafanzeige durch die Bank und die fristlose Kündigung der Geschäftsverbindung.

Merke: Fehler kann jeder machen, auch eine Bank, oder jdm. den einen Überweisungsträger falsch ausfüllt. Es ist eigentlich nur eine Frage der guten Erziehung höflich auf einen Irrläufer aufmerksam zu machen.

wenn man es sich absolut nicht erklären kann würde ich die Firma von der die Überweisung stammt mal telefonisch kontaktieren. Vielleicht gibts ja eine banale Erklärung dafür.