Kontopfändung ende des Monats?
Hallo,
ich habe wohl im laufe dieser oder letzter Woche eine Kontopfändung erhalten und dies erst jetzt gemerkt als ich den restlichen Lohn vom Monat April abheben wollte ( mein Lohn komm immer so am 8 des Monats).
Wie sieht das nun mit dem Freibetrag aus wenn ich am 4.5.20 ein P-Konto eröffne zählt dann das Geld was aktuell auf dem Konto ist als Geldeingang im Monat Mai obwohl es am 8.4 eingegangen ist, denn dann hätte ich ein Problem da am 8.5 ja wieder mein Lohn kommt oder zählt es als Geldeingang April und ich kann es ganz normal abheben ( hätte ich das Konto im April schon gehabt wäre ich auch nicht über mein Freibetrag gekommen.
1 Antwort
Du kannst jedenfalls bis zu vier Wochen rückwirkend das P-Konto einrichten und dann gilt auch der Freibetrag für April. Und einmalig kann man ja den nicht ausgeschöpften Betrag in den Folgemonat übertragen. 850 k Abs.1 Satz 3 ZPO.