Rechnung fällig zum ...! Zählt der Geldeingang?
Ich habe eine Rechnung bekommen von einem Elektriker. Auf der Rechnung steht: Fällig zum 20.12.2008. An diesem Tag habe ich auch das Geld überwiesen. Schon hatte ich eine Mahnung im Briefkasten mit einer Mahngebühr von EUR 10. Muss das Geld auf dem Konto sein zum 20. oder zählt wie bei Briefen der Stempel das Überweisungsdatum?
1 Antwort
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/wfwbinder/1470055870007_nmmslarge__107_24_509_509_4fecf65d59e9511fcc0019d694cf5530.jpg?v=1470055872000)
Der Elektriker ist sehr klug, oder gut beraten. Denn mit der Angabe des Datums hat er die Fälligkeit gem. BGB genau bezeichnet. An diesem Tag mußte das Geld in seinem Verfügungsbereich sein. Damit hat er das Recht sowohl Mahngebühren, wie auch ggf. Zinsen zu berechnen. Ob nun 10,- Euro gleich nötig waren bleibt dahin gestellt, aber wenn er es in der AGB hat, bekommt er es durch.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank