Trotz Anzeige, Polizist werden?
Hallo, ich habe eine sehr dringende Frage:
ich bin 14 Jahre alt, gehe in die 10te Klasse und wollte schon immer Polizist werden. Leider habe ich einen sehr dummen Fehler gemacht. Ich habe zusammen mit einer Freundin im Wert von 160€ bei rossmann geklaut, wir wurden dabei erwischt. Daher haben wir eine Anzeige bekommen. Es ist noch nicht klar, ob das ganze vor Gericht kommen wird. Jedoch wollte ich fragen, ob es trotzdem möglich ist, nach der Schule zur Polizei zu gehen?
2 Antworten
Auf jeden Fall. Bereits Deine Besorgnis zeigt Deinen Kern: Du denkst über weitreichende Konsequenzen nach.
Die Schadenssumme ist nicht unter 50,-euro, womit es nicht automatisch zu einer Einstellung kommt.
Auf der anderen Seite gibt es als schlimmste Folge eine Verwarnung mit Sozialstund
Eine Eintragung ins Erziehungesregister.
Hier der entscheidende Text:
Ob eine Bewerbung bei der Polizei auch mit eingestelltem Ermittlungsverfahren erfolgreich sein kann, hängt von vielen Faktoren ab. Maßgeblich ist, ob das Verfahren Zweifel an der charakterlichen Geeignetheit begründen kann. Dabei wird insbesondere die Art, Schwere und die seitdem verstrichene Zeit berücksichtigt werden.
Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 – 6 A 2903/18
Je nach Einzelfall und Bundesland werden eingestellte Verfahren bis zu zehn Jahr in der polizeilichen Kriminalakte gespeichert. Diese Verfahren werden im Einstellungsverfahren zur Sprach kommen. Da bei eingestellten Verfahren die Unschuldsvermutung weiter gilt, führen diese Verfahren nicht per se zu einer Ablehnung des Bewerbers. Im Einstellungsverfahren wird man aber zu den Verfahren befragt werden und muss sich darüber erklären.
Es wird also ggf.eine Einzelfallentscheidung.
Oder warten, bis Du über 24 bist, dann wird das Erziehungsregster gelöscht.