Trading und Nebenjob

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Entscheidend ist, ob Dein Trading in die Arbeitszeit fällt oder nicht!

Wenn Du es außerhalb der Arbeitszeit machst ist es Deine Sache - wenn es die Arbeitszeit tangiert, musst Du es bewilligen lassen!

Tipp am Rande: Mit dem Smartphone kurz auf der Toilette die Kurse gecheckt, da kann kein AG was gegen machen! Und natürlich immer schön Stop-Loss setzen nicht vergessen!