Toilettenspülung Abrechnung?

2 Antworten

"Der Vermieter muss die Wasserkosten nur dann verbrauchsabhängig abrechnen, wenn in allen Wohnungen eines Hauses tatsächlich Wasseruhren eingebaut sind."

https://www.ra-doerfer.de/aktuelles/richtige-abrechnung-von-wasserkosten/

Ansonsten gilt: "Nach § 556a Abs. 1 S. 1 BGB sind Betriebskosten grundsätzlich nach der Wohnfläche auf den Mieter umzulegen." - also auf qm und nicht auf Person(en).

Jede Wohnung in diesem Haus hat eine Wasseruhr, nur für die Toilettenspülungen gibt es nur eine gemeinsameWasseruhr.

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@Rosel57

Dann muss der Vermieter m. M. nach die Betriebskosten der Toilettenspülung auf die qm und nicht auf Personen umgelegen. Also ist es in der Nebenkostenabrechnung zu trennen: Trinkwasser verbrauchsabhängig pro Wohneinheit (sprich Person(en)) und Toilettenspülung auf qm. Wenn er das nicht hinkriegt, sprechen Sie ihn an.

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Einen Wasserzähler pro Person? Wie soll denn das funktionieren?

Ich dachte an einen Wasserzähler pro Wohnung.

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@Rosel57

Ist nur für Neubauten vorgeschrieben.

Natürlich könnte der Vermieter das nachträglich anbringen und die Kosten als Modernisierung auf die Mieter umlegen. Da könnt ihr aber oft auf den Lokus gehen bis ihr das raus habt. Sehr oft.

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