Wohnrecht auf Lebenszeit geben trotz Erbengemeinschaft?

3 Antworten

Engel

Als Miteigentümer erhältst du ohne weiteres jederzeit vom Grundbuchamt einen Auszug aus dem Grundbuch für ca. 15,-- Euro. Aus ihm kannst du zuverlässig entnehmen, ob und für wen noch ein zeitlich begrenztes oder auf Lebenszeit bestimmtes Wohnrecht eingetragen ist.

Wie schon von Rat2010 ausgeführt, kann der Vater als Miteigentümer in Erbengemeinschaft auf seinem ideellen Anteil ein dingliches Wohnrecht nicht wirksam bestellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort. Noch ist nichts eingetragen. Unser Vater will seiner Frau und sich ja jetzt aktuell lebenslanges wohnrecht eintragen.

Wir sind erben alle aber ich weiss nicht ob wir damals ins frundbuch getragen wurden. Was wäre wenn er nächste Woche zum Notar geht und ich noch nicht den Erbschein anfordern konnte und das Grundbuch ändern lassen konnte?

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@Engel124

Engel:

Eben, weil du nicht weißt, ob nach dem Tode der Mutter die Eigentumsänderung auf die Erben im Grundbuch vollzogen wurde und du auch nicht weißt, ob für deinen Vater ein Wohnrecht im Grundbuch besteht, hatte ich die Anforderung eines Grundbuchauszuges angeregt. Aus ihm könntest du wesentl. Infos entnehmen.

Jedenfalls ohne ausdrückl. Zustimmung der Miterben kann dein Vater für seine jetzige Frau kein dingliches Wohnrecht wirksam bestellen.

Merke: Das Wohnungsrecht ist als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nicht übertragbar. Die Befugnis zur Ausübung kann einem anderen jedoch überlassen werden, aber nur, wenn dies gestattet ist. Hierzu müssten von einem Notar die Grundakten eingesehen werden.

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@Franzl0503

Vielen Dank für die Antwort, ich weiß dass meine Eltern nichts hinterlegt hatten und es auch kein Testament oder Ehevertrag gab. Somit gilt ja die gesetzliche Erbfolge. Aber trotz das wir erben sind, und falls wir nicht im grundbuch stehen, können wir dies jetzt einfach eintragen lassen??Ohne seine Zustimmung? Wichtig für uns ist letztendlich nur Das sie da kein wohnrecht bekommt.

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Nein. Das ginge nur mit Zustimmung aller Teile der Erbengemeinschaft.

Vielen Dank für die Antwort! Ich weiss nicht ob damals das ganze im grundbuch geändert wurde....vermutlich steht noch unsere verstorbene Mutter drin und unser Vater. Kann er ihr anderweitig Rechte on unserm Haus vermachen? Ohne unsere Zustimmung? Lieben Dank

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@Engel124

Wenn ihm das ganze Haus gehört, könnte er. Wenn also deiner verstorbenen Mutter nichts gehörte, wäre es anders.

Es ist ganz einfach: nur der Eigentümer kann über eine Immobilie verfügen. Sonst fällt es dem Notar und spätestens dem Grundbuchamt auf.

Ihr müsst aber trotzdem aufpassen. Wenn sich der Vater als Eigentümer fühlt oder sich so aufführt und z. B. einen Mietvertrag macht, der euch benachteiligt, hilft nur noch ein Anwalt und je nachdem kann das lange und teuer werden.

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@Rat2010

Es waren damals socher Mama und Papa im Grundbuch. Wir waren Kinder hatten also keine Ahnung und auch jetzt bis vorgestern wollen wir (wollten wir) nichts an der Situation ändern. Papa im Haus ohne irgendwelche Einschränkungen oder sonst was ....

Nur jetzt will Sie (seine jetzige Frau) Sicherheit Existenz....und Papa will denen beiden lebenslanges Wohnrecht einfordern oder wir sollen ihr 100.000 € zahlen....und wir fallen mit dieser Aussage gerade vom Glauben ab. Wissen natürlich nicht welche Rechte er hat weil ihm ja mehr Anteile gehören.🙈

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@Engel124

Wie wäre es, wenn er euch euren Anteil auszahlt? Dann kann er über die Immobilie verfügen, wie er möchte!

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@GrafRotz

Wir wollen ja nicht das er unser Elternhaus verkauft das will er selber nicht, aber wir wollen halt auch nicht das seine neue frau da wohntecht bekommt....nie einen Cent fürs haus gezahlt und uns Kinder immer versucht hinten anzustellen....

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@Engel124

Dann soll er seinen Teil an euch überschreiben/verkaufen. Ihr habt eine Patt Situation. Ausserdem würde ich an eurer Stelle das Grundbuch berichtigen lassen und euch eintragen.

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@GrafRotz

Können wir uns (falls wir nicht eingetragen sind) ohne seine Zustimmung dort eintragen lassen?

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@Engel124

Ihr seid die Erben. Dokumente nehmen und eintragen. Da hat er nix mitzureden. Und macht hinne.

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@GrafRotz

Vielen Dank, hab gestern schon einen grundbuchauszug angefordert. Wenn da nichts drin steht fordere ich unsern Erbschein an und schicke diese ans Grundbuchamt....hoffe wir sind dann schneller....wir haben ja noch keine Dokumente hatten uns ja nie darum gekümmert.....wollten wir ja nie🙈

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@Engel124

Es tut mir wirklich leid für euch, dass ihr nun so eine Situation habt. Ich wünsche euch das Beste!

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@GrafRotz

Heute 16.00 haben wir ein Gespräch alle zusammen....wir 3 Kinder sind uns in allem einig und werden definitiv nichts unterschreiben!!!! Aber jetzt wo ich weiss und hoffe es ist auch gesetzlich alles so dass er nichts ohne uns eintragen lassen kann.....gehen wir schon entspannter an die Sache ran.....des is ganz lieb danke....ich weiss auch nicht was in unseren vater gefahren ist, vor einer woche hat er noch ganz anders geredet.....traurig wenn durch sowas ein Familienleben in Brüche zu gehen droht.....

Mal sehen was heute raus kommt....ich kann ja mal berichten....die hatten sich am mittwoch beim Notar beraten lassen🤔

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@GrafRotz

Hallo ihr lieben, vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Also das Gespräch gestern war zum GLÜCK positiv. Wir haben eine Einigung gefunden die für alle Beteiligten sehr Zufriedenstellend ist. Die Frau bekommt nur bei ableben vom Vater im Dachgeschoss Lebenslanges Wohnrecht und sie tritt von ihrem Erbanteil im Todesfall vom Haus komplett zurück.

Somit kann man sagen wir konnten eine Einigung finden uns alle in die Augen schauen und unsere Familie ist nicht durch Erbstreit in die Brüche gegangen. Jeder kann wieder schlafen.....wir gehen zum Notar das alles festgehalten ist und dann ists gut.

Liebe Grüsse und nochmals Danke

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Nein .... ein Wohnrecht kann der Vater, als Teil einer Erbengemeinschaft, seiner neuen Ehefrau, nur mit der Zustimmung aller Mitglieder der Erbengemeinschaft, einräumen. Zudem muss ein solches Wohnrecht notariell beglaubigt und folgend im Grundbuch eingetragen werden.