Aufhebung Teilungserklärung?
Guten Tag,
unser Finanzberater fordert die Aufhebung der Teilungserklärung zur Darlehensgewährung an. Ist das erforderlich?
Zum Sachstand:
Wir (Eheleute) sind Eigentümer von Whg. 2 EG, die Whg 1 OG des 2-Fam.Hauses wurde von den Eltern meines Mannes an meinen Mann übertragen mit lebenslangem Wohnrecht im neu zu bauenden Häuschen auf dem Grundstück.
Somit gehört uns Eheleuten 1/2-Anteil und meinem Mann 1/2 Anteil. Die Eigentumsanteile beruhen auf der vorhergehenden Teilungserklärung.
Auf dem Grundstück bauen wir (Eheleute) ein kleines Haus für die Eltern meines Mannes.
Nun fordert der Finanzberater die Aufhebung der Teilungserklärung, damit im Falle eines Falles durch die Bank eine Veräußerung des finanzierten Anteils erfolgen kann. Whg2 ist seit 2015 finanziert, der Neubau wartet (eben wegen fehlender Teilungserklärung) noch auf den Abschluss.
Uns ist nicht klar, weshalb die bestehende Teilungserklärung aufgehoben werden muss.
Kann hier jemand weiterhelfen. Danke schon mal.
Fam.N.
2 Antworten
Ich würde dem Finanzberater eine andere Lösung vorschlagen.
Dass die Wohnungen so im Eigentum sin, wie sie es jetzt sind, wird ja seinen Grund haben.
Daher würde ich den Grundstücksteil, auf dem das Häuschen für die Eltern gebaut weren soll, grundbuchlich von dem Grundstücksteil mit den beiden ETW trennen.
Dann gibt es 3 Einheiten. 1 ETW die Euch beiden gehört, 1 ETW die Deinem Ehemann gehört und ein EFM Haus, was Euch beiden gehört (ihr baut das ja gemeinsam, wenn ich die Frage richtig verstehe) und von den Eltern wegen des Wohnrechts bewohnt wird.
Die Bank kann sich dann auf dem Grundstück auch gesondert absichern.
Chris
Das geplante Häuschen auf einem neu zu vermessenden Teil des Grundstücks zu errichten und in Höhe erforderlichen Fremdmittel grundbuchlich zu belasten (gute Empfehlung) setzt allerdings voraus, dass sich einverstanden erklären,
- die wohnungsberechtigten Eltern mit der zweiten Rangstelle nach der Bankgrundschuld,
- der Darlehensgeber, der Wohnung Nr. 2 beliehen hat, mit der Pfandfreigabe der Teilfläche.