Aufhebung Teilungserklärung?

2 Antworten

Ich würde dem Finanzberater eine andere Lösung vorschlagen.

Dass die Wohnungen so im Eigentum sin, wie sie es jetzt sind, wird ja seinen Grund haben.

Daher würde ich den Grundstücksteil, auf dem das Häuschen für die Eltern gebaut weren soll, grundbuchlich von dem Grundstücksteil mit den beiden ETW trennen.

Dann gibt es 3 Einheiten. 1 ETW die Euch beiden gehört, 1 ETW die Deinem Ehemann gehört und ein EFM Haus, was Euch beiden gehört (ihr baut das ja gemeinsam, wenn ich die Frage richtig verstehe) und von den Eltern wegen des Wohnrechts bewohnt wird.

Die Bank kann sich dann auf dem Grundstück auch gesondert absichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Chris

Das geplante Häuschen auf einem neu zu vermessenden Teil des Grundstücks zu errichten und in Höhe erforderlichen Fremdmittel grundbuchlich zu belasten (gute Empfehlung) setzt allerdings voraus, dass sich einverstanden erklären,

  1. die wohnungsberechtigten Eltern mit der zweiten Rangstelle nach der Bankgrundschuld,
  2. der Darlehensgeber, der Wohnung Nr. 2 beliehen hat, mit der Pfandfreigabe der Teilfläche.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung