Teilung der Erbpacht?
Hallo Zusammen!
Das Gebäude in dem sich meine Eigentumswohnung befindet wurde auf einem Erbbaugründstück errichtet. Der Erbpachtzins wurde auf eine jährliche Zahlung für das gesamte Grundstück festgelegt. Da das Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, bezahlt jeder Käufer der Wohnungen den kompletten Erbbauzins. Ist das rechtens, oder müsste er nicht durch die Anzahl der Parteien geteilt werden.
1 Antwort
Da das Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, bezahlt jeder Käufer der Wohnungen den kompletten Erbbauzins.
Warum? Die Eigentümer haften zwar gesamtschuldnerisch, aber der für das Grundstück anfallende Erbbauzins muss ja nur einmal, aber vollständig bezahlt werden.
Siehe Punkt 7. und 8.:
https://www.schultheiss-projekt.de/wp-content/uploads/FAQ_Erbbaurecht-A4_digital.pdf
Was steht denn zum Erbbauzins in den Grundbüchern?