Teilung der Erbpacht?

1 Antwort

Da das Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, bezahlt jeder Käufer der Wohnungen den kompletten Erbbauzins.

Warum? Die Eigentümer haften zwar gesamtschuldnerisch, aber der für das Grundstück anfallende Erbbauzins muss ja nur einmal, aber vollständig bezahlt werden.

Siehe Punkt 7. und 8.:

https://www.schultheiss-projekt.de/wp-content/uploads/FAQ_Erbbaurecht-A4_digital.pdf

Was steht denn zum Erbbauzins in den Grundbüchern?