Was passiert mit einem Gebäude mit Eigentumswohnungen wenn dieses zu alt wird?

3 Antworten

Sofern das Bauamt die Immobilie nicht als Unbewohnbar und Einsturzgefärted einschätzt und einen Abriss anordnet, muß die Eigentümergemeinschaft gemeinsam per Mehrheitsbeschluss entscheiden ob sie Sanieren oder abreißen.

Die Eigentümerversammlung entscheidet was mit dem Gebäude passiert. Sollte ein Abriss die wirtschaftlicheste Lösung sein, gehört dir immer noch ein Anteil am Grundstück

Ich verstehe die Fragestellung nicht wirklich. Die Mehrfamilienhäuser in der Hand von Eigentümergemeinschaften, die ich kenne, werden doch von den Eigentümern schon in ureigenen Interesse regelmäßig instandgehalten und modernisiert - die werden doch nicht "zu alt"?

Die ältesten Mehrfamilienhäuser Deutschlands sind vermutlich die der Fuggerei in Augsburg - die wurden um 1525 erbaut...

Aber um die Frage "was passiert mit meiner Eigentumswohnung?" zu beantworten: Die ist dann eben weg.

Die Frage ist mir aufgekommen nachdem ich bei meiner Suche nach einer EIgentumswohnung auf ein Gebäude gestoßen bin welches in den 1980er Jahren erbaut wurde. Ich mache mir daher Gedanken ob es klug ist so eine Wohnung für die Zukunft zu kaufen oder nicht? Welche Gefahren bestehen usw
Daher diese vielleicht etwas "übertriebenen" Gedanken ..

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@baurecht99

Ich habe eine ETW Baujahr 1953. Haus wurde immer in Schuss gehalten, die hat keinen Wertverlust erlitten - ganz im Gegenteil.

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