Darf die Erbpacht wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück gekürzt werden?

4 Antworten

Das ist keinerlei Minderungsgrund für den Erbpachtzins.

Also ein klares "wer kommt denn auf so eine Idee?".

Gründe für die Minderung von Erbpachtzins sind z. B. wenn sich der Boden auftut und das Haus verschluckt. Kommt aber selten vor.

Erbpacht ist kein Mietrecht. Eine Pachtminderung wegen Umgebungsmängeln ist nicht vorgesehen und kann auch nicht verlangt werden.


Alphonse

Die Beeinträchtigung hat der Erbbaurechtsausgeber, der Grundstückseigentümer, nicht zu vertreten, infolgedessen besteht keine Berechtigung, den Erbbauzins zukürzen.

Nee, aber frag mal freundlich den benachbarten Bauherrn ob er Dir ein paar Ohrstöpsel spendiert.