Darf die Erbpacht wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück gekürzt werden?
Wir haben vor einigen Jahren ein Haus auf Erbpacht gekauft. Auf dem Nachbargrundstück sind in den letzten Monaten alte Gebäude abgerissen und neue errichtet worden. Dürfen wir wegen des während der Bauarbeiten entstandenen Baulärms die jährlich zu zahlende Erbpacht kürzen, und wenn ja, um welchen Prozentsatz? Muss der verpachtende Grundstücksbesitzer über dieses Vorgehen vorab informiert werden?
4 Antworten
Das ist keinerlei Minderungsgrund für den Erbpachtzins.
Also ein klares "wer kommt denn auf so eine Idee?".
Gründe für die Minderung von Erbpachtzins sind z. B. wenn sich der Boden auftut und das Haus verschluckt. Kommt aber selten vor.
Erbpacht ist kein Mietrecht. Eine Pachtminderung wegen Umgebungsmängeln ist nicht vorgesehen und kann auch nicht verlangt werden.
Alphonse
Die Beeinträchtigung hat der Erbbaurechtsausgeber, der Grundstückseigentümer, nicht zu vertreten, infolgedessen besteht keine Berechtigung, den Erbbauzins zukürzen.
Nee, aber frag mal freundlich den benachbarten Bauherrn ob er Dir ein paar Ohrstöpsel spendiert.