Umwandlung in Bauland
Meine Eltern haben 1953 ein Grundstück in Erbpacht genommen zum jährlichen Jahreszins von 400 DM.
Später wurde das Grundstück von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bauland umgewandelt. Müssen die jetzt deshalb einen höheren Erbpachtzins entrichten?
2 Antworten
Es kann sogar einen Rückfall geben.
Wenn der Wert des Grundstücks um mehr als 100 % steigt, ist es möglich, dass der Erbbaurechtsgeber, das Grundstück zurückfordert.
Problem ist hier, dass dieses Erbbaurecht schon lange läuft. 1953 ist schon 63 Jahre her. Wer jetzt bauen würde, hätte nur noch 36 Jahre Zeit, um sich an seinem Haus zu erfreuen.
haben 1953 ein Grundstück in Erbpacht genommen ... deshalb einen höheren Erbpachtzins entrichten
Da müßte man schon in den Vertrag gucken. Würden die Eltern das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück nunmehr bebauen wollen (und dadurch den Vertragszweck ändern)?