tatsächlicher Kaufpreis unter dem im Notarvertrag?

3 Antworten

Das ist totaler Schwachsinn.

1. Verlangt die Bank beim Verkauf die Zinsen die während der Zinsbindung gezahlt werden müssten auch mit zurück sonst wirst du aus dem Darlehen nicht entlassen !

2.Müsstest du dann noch 2 mal innerhalb kürzester Zeit Notarkosten und Grunderwerbssteuer zahlen .Dann die Eintragung beim Amtsgericht.

3. Noch die Steuern beim Verakuf mit Gewimm bezahlen.

Das ist also totaler Schwachsinn.

  1. Straftat: mittelbare Falschbeurkundung.
  2. Er zahlt Grunderwerbsteuer auf die 30.000,- Euro
  3. Er zahlt Notarkosten und andere Gebühren auf 30.000,- Euro.
  4. Was macht er, wenn er gefragt wird, woher die 30.000,- für die Renovierung kamen?#

Ich würde das nicht machen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Super Idee. Dass sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis lt. Notarvertrag abhängen, wurde wohl übersehen?