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Antwort
Das ist totaler Schwachsinn.
1. Verlangt die Bank beim Verkauf die Zinsen die während der Zinsbindung gezahlt werden müssten auch mit zurück sonst wirst du aus dem Darlehen nicht entlassen !
2.Müsstest du dann noch 2 mal innerhalb kürzester Zeit Notarkosten und Grunderwerbssteuer zahlen .Dann die Eintragung beim Amtsgericht.
3. Noch die Steuern beim Verakuf mit Gewimm bezahlen.
Das ist also totaler Schwachsinn.