Das ist totaler Schwachsinn.

1. Verlangt die Bank beim Verkauf die Zinsen die während der Zinsbindung gezahlt werden müssten auch mit zurück sonst wirst du aus dem Darlehen nicht entlassen !

2.Müsstest du dann noch 2 mal innerhalb kürzester Zeit Notarkosten und Grunderwerbssteuer zahlen .Dann die Eintragung beim Amtsgericht.

3. Noch die Steuern beim Verakuf mit Gewimm bezahlen.

Das ist also totaler Schwachsinn.

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