Erfährt mein Hauptarbeitgeber von meinen Nebenbeschäftigungen mittels einer Behörde?
Sehr geehrte Leser,
ich befinde mich in einer Vollzeit Beschäftigung: (40 h/Wo - 22:00 bis 06:30 Uhr - 5 × Wo. - LStKl. IV)
und strebe eine Teilzeitbeschäftigung: (24 h/Wo - 16:30 bis 21:30 Uhr - 5 × Wo. - LStKl. VI)
sowie eine 450,- € Beschäftigung aus finanziellen Gründen an: (8 h/Wo - 08:00 bis 12:00 Uhr - 2 × Wo.)
Da mir bewusst ist, dass das Arbeitsschutzgesetz verletzt wird und mein Hauptarbeitgeber in der Pflicht steht, diese einzuhalten, gar unter Bußgeldern etc., frage ich mich inwiefern diese Konstellation durch Behörden meinem Arbeitgeber mitgeteilt würde.
Sprich, würde mein Hauptarbeitgeber diese Nebenbeschäftigung herausbekommen aufgrund z.B. Der Arbeitszeit verletzung durch behörden?
Ich bezwecken diese Konstellation nur vorübergehend, um eine Privatinsolvenz zu umgehen. Mein Zeitmanagement ist so gesetzt, dass keiner meiner Arbeitgeber darunter leiden würden. Auch sind es keine konkurrierende Tätigkeiten.
Für Ihre Fachkompetenz Antwort bedanke ich mich im Vorfeld.
Mit freundlichen Grüßen
VT