Befinde mich im Anerkennungsjahr und bin jetzt Schwanger. Darf ich meinen Urlaub im Mutterschutz verrechnen?

2 Antworten

Die 6 Wochen vor Geburt kannst du auf das Beschäftigungsverbot verzichten, das ist richtig. Ob du aber tatsächlich bis zum Geburtstermin arbeiten kannst...du solltest die Belastung in den letzten Wochen nicht unterschätzen.

Nach der Geburt ist das Beschäftigungsverbot zwingend. Das ist auch nicht mit Urlaub zu ersetzen. Allerdings dürften dir Mutterschutzzeiten doch nicht negativ angerechnet werden bei der Berechnung der Zeiten für das Anerkennungsjahr? Du darfst ja durch die Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden.

Verzichtest Du damit nicht auf das Mutterschaftsgeld?

Verlängern mußt Du das Anerkennungsjahr doch ohnehin, wenn Dein Kind um den 3.4.20 herum geboren wird, da fehlen bis zum 31.5. doch einige Wochen. Für die Du aber auch Mutterschaftsgeld erhältst.

Konkret kenne ich aber leider nicht im Arbeitsrecht aus.